Virtueller Spatenstich durch Ministerialdirigent Andreas Hollatz, Regierungspräsident Wolfgang Reimer und Landrat Roland Bernhard
Der Abteilungsleiter der Abteilung „Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur“ im baden-württembergischen Verkehrsministerium Ministerialdirigent Andreas Hollatz hat heute in Vertretung des Verkehrsministers des Landes Winfried Hermann gemeinsam mit Regierungspräsident Wolfgang Reimer und Landrat Roland Bernhard das virtuelle Startsignal für die grundhafte Sanierung der L 1358 zwischen Sulz am Eck und Kuppingen gegeben. Die in der Region lang ersehnte Sanierung dieses Landesstraßenabschnitts kann voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL zeigte sich bereits im Vorfeld des Spatenstichs erfreut: „Jetzt endlich können wir – dank guter Vorarbeit von Regierungspräsidium und Landkreis Böblingen – die grundhafte Sanierung der L 1358 beginnen. Dieses Jahr haben wir uns die Sanierung von rund 220 Kilometern Landesstraßen vorgenommen. 2,8 Kilometer davon werden durch diese Maßnahme erledigt.“
Ministerialdirigent Hollatz dankte dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Böblingen für die sehr gute Zusammenarbeit. Ebenso der Stadt Herrenberg, die sich an den Kosten der Maßnahme finanziell beteiligt.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer betonte: „Der dringend sanierungsbedürftige Abschnitt ist Teil einer wichtigen Verkehrsachse zwischen dem Nordschwarzwald und dem Wirtschaftsraum Stuttgart. Obwohl die Verkehrssituation durch ein insgesamt geringes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet ist, gibt es jedoch viel Begegnungsverkehr von Lkw und Bussen sowie Kreuzungen und Einmündungen zu landwirtschaftlichen Wegen. Vor allem freue ich mich für die Bevölkerung in der Gemeinde Wildberg (Landkreis Calw), die lange auf die Sanierung gewartet hat.“
In Abstimmung mit dem Land hat der Landkreis Böblingen Planung, Grunderwerb und Ausschreibung durchgeführt und wird nun auch die bauliche Umsetzung der Maßnahme für das Land übernehmen.
Landrat Roland Bernhard ist erleichtert, dass die Sanierung nun beginnt: „Eine lange Geschichte nimmt ein gutes Ende. Mein Dank geht an das Land und an die Landtagsabgeordneten für ihren Einsatz. Der Landkreis Böblingen unterstützt gerne das Land bei der Sanierung dieser Straße. Uns haben in den vergangenen Jahren viele Beschwerden über deren Zustand erreicht. Immer wieder musste man sie sperren, da es bei Starkregen wegen fehlender Entwässerungseinrichtungen zu Ausspülungen in den Banketten kam. Durch die jetzige Anpassung an den geltenden Standard wird auch dieses Defizit beseitigt und die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht.“
Die L 1358 verbindet die Stadt Wildberg im Landkreis Calw mit der Stadt Herrenberg im Landkreis Böblingen. Der Abschnitt zwischen der Kreisgrenze und dem Ortseingang von Kuppingen befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, weshalb sie auch im Erhaltungsprogramm der Landesstraßen enthalten ist.
Die Kosten für die Maßnahme betragen voraussichtlich 4,9 Millionen Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen. An den Kosten beteiligt sich die Stadt Herrenberg im Rahmen der Entwässerung des landwirtschaftlichen Wegenetzes mit rund 950.000 Euro.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende Dezember 2021 vorgesehen. Im Anschluss werden noch Restarbeiten abseits der eigentlichen Strecke, wie die abschließende Herstellung der Wirtschaftswege, durchgeführt.
Hintergrundinformationen
Die Fahrbahn der L 1358 ist mit einer durchschnittlichen Breite von 5,25 Metern vor allem für den Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge zu schmal und der mangelhafte Unterbau führt zu einem erhöhten Sanierungsaufwand. Unzureichende Entwässerungseinrichtungen sorgen bei Starkregen zudem regelmäßig für Überschwemmungen auf der Straße, was ein nicht unerhebliches Gefährdungspotential für die Verkehrsteilnehmer darstellt. Des Weiteren befinden sich große Teile des Streckenabschnittes innerhalb und am Rande unterschiedlicher Wasserschutzzonen.
Geplant ist daher die Herstellung eines angemessenen Fahrbahnunterbaus, die Verstetigung der Fahrbahnbreite auf sechs Meter sowie eine gesicherte Abführung des Oberflächenwassers. Durch diese Maßnahmen erhöht sich die Verkehrssicherheit. Außerdem werden die Unterhaltungskosten und die Gefährdung des angrenzenden Wasserschutzgebietes hiermit reduziert.