Lärm

Lärmkarten zeigen: Es ist vielfach zu laut

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„Lärm ist in unserem Alltag allgegenwärtig und in den letzten Jahren zu einer im-mer größeren Umweltbelastung geworden“, betonte Staatssekretärin Gisela Splett auf der Umgebungslärm-Tagung in Leinfelden-Echterdingen, auf der erste Ergebnisse der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgestellt wurden. „Mit den neuen, großflächigen Lärmkarten der Stufe 2 können wir herausarbeiten, wo die größten Lärmprobleme liegen und wo die Menschen besonders unter Umgebungslärm leiden.“

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat landesweit strategische Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen erstellen lassen und diese im Internet veröffentlicht. „Stellvertretend für die Kommunen haben wir in den vergangenen Monaten die aufwändigen Lärmkarten berechnen lassen“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. „Wir haben die benötigten Eingangsdaten zusammengeführt und teilweise neu erstellt.“

Die Lärmkarten der nicht-bundeseigenen Schienenwege hat die LUBW fristg-recht zum 30. Juni 2012 veröffentlicht. Für die Hauptverkehrsstraßen – das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr – werden die Karten in den nächsten Wochen verfügbar sein, erste Ergebnisse wurden auf der heutigen Tagung vorgestellt. Auf die Lärmkarten für die bundeseigenen Schienenwege muss noch gewartet werden. Das Bundesumweltministerium hatte im November 2011 mitgeteilt, dass sich die Kartierung an den bundeseigenen Eisenbahnstrecken – zuständig ist hier das Eisenbahn-Bundesamt – bis Ende 2013 verzögern wird.

Die Lärmkarten bilden eine wichtige Grundlage für die nun folgende Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden. Mit dieser sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dazu müssen die Kommunen zunächst sorgfältig analysieren und prüfen, ob sie auf Grund der Ergebnisse der Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan ausarbeiten müssen. Staatssekretärin Splett: „Wir empfehlen insbesondere denjenigen Gemeinden die Erstellung eines Lärmaktionsplans, bei denen der Lärmindex für den Tag 65 dB(A) oder für die Nacht 55 dB(A) an Wohngebäuden überschreitet.“ Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit sehr hoher Lärmbelastung und Pegelwerten von über 70 dB(A) am Tag oder über 60 dB(A) nachts.

Auf der Umgebungslärm-Tagung, die gemeinsam vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, der LUBW sowie Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg veranstaltet wird, berichten und diskutieren VertreterInnen des Landes und des Bundes sowie von Kommunen und Ingenieurbüros über die aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen. Dabei wird auf fachtechnische, planerische und rechtliche Aspekte der Lärmaktionsplanung im Detail eingegangen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung können unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19330 abgerufen werden.

Durchführung der Lärmkartierung

In der zweiten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen Lärmkarten erstellt werden für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen. Hierzu gehören die Städte Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen. Die Ballungsraumkommunen sind sowohl für die Erstellung der Lärmkarten als auch für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen selbst zuständig. Eine Aktualisierung der Lärmkartierung 2007 für den Flughafen Stuttgart war nicht erforderlich. Eine Überprüfung ergab, dass aufgrund der eher rückläufigen Flugbewegungen kein Bedarf bestand, die Lärmkarten zu überarbeiten.

Die Lärmbelastung wurde nach festgelegten Berechnungsverfahren für eine Höhe von 4 m über Boden in einem engmaschigen Raster von 10 m x 10 m ermittelt. In die Schallberechnungen sind umfangreiche Eingangsdaten wie z. B. Lage und Verkehrsbelastung der Straßen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Straßenbelag, vorhandene Lärmschutzeinrichtungen, Geländemodell, Bebauung sowie Bewohnerzahlen eingeflossen. Diese Daten wurden in enger Kooperation mit Fachdienststellen wie der Landesstelle für Straßentechnik und den Kommunalen Rechenzentren erstellt. Für die Verkehrsstärken wurden die aktuellen Daten der Straßenverkehrszählung 2010 zugrunde gelegt. Die Kommunen des Landes wurden umfassend einbezogen. Sie hatten die Möglichkeit, über eine eigens eingerichtete interaktive Karte im Internet die Daten für ihr Gemeindegebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Dieses Angebot wurde von den Kommunen intensiv genutzt.

Die erfasste Streckenlänge beim Straßenverkehr beträgt über 5.200 km, die Fläche des Berechnungsgebietes rund 6.500 km². Insgesamt wurden mehr als 1.500 Lärmkarten erstellt. Zusammen mit den Lärmkarten werden in Kürze auch Zahlen verfügbar sein, die aussagen, wie viele Menschen im Land welchen Lärmpegeln ausgesetzt sind.

Rechtliche Grundlagen für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Richtlinie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der 34. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet u. a. zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm – getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Lärmbelastung wird nach standardisierten Berechnungsverfahren ermittelt. Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Form von strategischen Lärmkarten darzustellen. Für besonders vom Lärm betroffene Gebiete sind anschließend unter Mitwirkung der Bevölkerung Lärmaktionspläne zu erstellen. Für die Umsetzung der Richtlinie sind verschiedene Stufen (Fristen) vorgesehen (siehe Tabelle unten). Nach den ersten beiden Stufen sind Lärmkarten und Lärmaktionspläne mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat mit Schreiben vom 23. März 2012 Hinweise gegeben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind. Das Schreiben ist unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/108145 einsehbar.

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