Ausbau soll über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden – Land will insgesamt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten übernehmen
Weiteres Spitzengespräch vereinbart zum Teilprojekt „Durchstich Personenunterführung“
Die Finanzierung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Crailsheim soll auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erfolgen. Darauf haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Land, Stadt Crailsheim und der Deutschen Bahn verständigt. Zu einer Telefonkonferenz am Dienstag (14. April) hatte das Ministerium für Verkehr den Oberbürgermeister von Crailsheim, Dr. Christoph Grimmer, und Sozial- und Baubürgermeister Jörg Steuler sowie Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest der DB Station&Service AG, eingeladen. Prof. Uwe Lahl vertrat als Amtschef das Ministerium für Verkehr.
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL lobte das konstruktive Gespräch und stellte eine Landesförderung in Aussicht: „Land, Stadt und Bahn wollen baldmöglichst den Bahnhof Crailsheim barrierefrei umbauen. Wir sind zu einer guten Lösung gekommen und ich bin zuversichtlich, dass der Gemeinderat von Crailsheim zustimmen wird. Das Land will über sein LGVFG-Programm 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten für das Sanierungsvorhaben „Barrierefreiheit“ übernehmen. Zusätzlich unterstützen wir Crailsheim bei den entsprechenden Planungen und übernehmen dafür pauschal zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. In der Summe will das Land sich mit 85 Prozent am Sanierungsprojekt beteiligen.“
Minister Hermann unterstrich den großen Handlungsbedarf auch über den Bahnhof Crailsheim hinaus: „Im Bahnhofsmodernisierungsprogramm II konnte nur eine begrenzte Zahl von Stationen aufgenommen werden. Deshalb fördert das Land Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. 250 der rund 700 Bahnhöfe in Baden-Württemberg gilt es noch anzupassen. Wir brauchen die Kommunen als Partner.“
Handlungsfeld „Barrierefreier Ausbau“
Nach Aussage von Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest der DB Station&Service AG umfasst der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Crailsheim die Erschließung der Bahnsteige aus der bestehenden Unterführung durch Aufzüge und/oder Rampen sowie den barrierefreien Neubau der Bahnsteige, damit die Fahrgäste stufenfrei in die Züge einsteigen können. Zudem plant die Deutsche Bahn den Wetterschutz, die Wartebereiche und die Fahrgastinformation auf den Bahnsteigen zu erneuern.
Die DB Station&Service AG bietet an, dafür die Projektierung der Planung und Realisierung zu übernehmen.
Die Finanzierung der Maßnahme soll auf Grundlage des LGVFG erfolgen. Diese endgültige Finanzierung kann erst nach Abschluss der Entwurfsplanung sowie nach entsprechender Antragstellung und Genehmigung von Seiten des Landes (zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart) gesichert werden, stellten DB und Land übereinstimmend fest. Michael Groh bot an: „Bis dahin beabsichtigen Bahn und Stadt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemeinsam auf Basis der für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm II geltenden Konditionen voranzutreiben.“
Dr. Christoph Grimmer, Oberbürgermeister von Crailsheim sagte: „Ich freue mich, dass wir im Ergebnis die Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Crailsheim auf den Weg bringen. Dem Ministerium und der Deutschen Bahn danke ich für diesen kooperativen und sehr lösungsorientierten Austausch. Es ist deutlich geworden, dass das Land und die Bahn die Bedeutung des Knotenpunkts Crailsheim mit mehr als 3.000 Fahrgästen pro Tag sehen und fördern, auch wenn der Bahnhof im BMP II nicht berücksichtigt werden konnte. Beim Thema Durchstich der Personenunterführung und Anbindung der westlichen Stadtteile sind wir ebenfalls einen Schritt weitergekommen. Dieses Bauvorhaben wird nun gesondert betrachtet, weil hierfür andere Fördervoraussetzungen greifen. Unsere Stadtverwaltung wird hierfür die Federführung übernehmen.“
Handlungsfeld „Durchstich Personenunterführung“
Der Durchstich soll unabhängig vom barrierefreien Ausbaus betrachtet werden. Darauf haben sich alle Beteiligten geeinigt. Eine Aufteilung in zwei (Teil-)projekte ist notwendig, weil es sich hierbei nicht unmittelbar um einen barrierefreien Ausbau handelt.
Wichtig ist im nächsten Schritt die Konkretisierung des Bauvorhabens. Denn danach richtet sich der mögliche Fördertatbestand. Der Regelfördersatz nach LGVFG beträgt 50 Prozent. Geprüft wird, ob auch bei diesem (Teil-)projekt eine erhöhte Förderung bis maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten über das LGVFG ermöglicht werden kann, informierte Verkehrsminister Hermann: „Die Stadt wird in den nächsten Wochen das Bauvorhaben „Durchstich“ definieren und Klarheit herstellen, was konkret gemacht werden soll. Danach werden wir zu einem weiteren Spitzengespräch einladen, um uns über die Finanzierungsmöglichkeiten auszutauschen. Ich freue mich, dass die Stadt sich bereit erklärt hat, Vorhabenträger zu sein.“
Für das (Teil-)projekt „Barrierefreier Ausbau“ war auch eine Förderung über ein neues Bundesprogramm zur beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen mit 1.000 bis 4.000 Reisenden pro Tag im Gespräch. Das Verkehrsministerium hatte Crailsheim für dieses Programm angemeldet. Um eine schnellstmögliche Umsetzung des Projekts zu gewährleisten, wurde in diesem Fall das LGVFG dem angekündigten Bundesprogramm vorgezogen.