Minister Hermann: Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende
Das Land Baden-Württemberg wird künftig Machbarkeitsstudien für die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken durch attraktive Zuschüsse fördern. Dies gab Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag bei einem virtuellen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Landkreisen, Kommunen, Aufgabenträgern für den Schienennahverkehr sowie Verkehrsverbänden und –verbünden bekannt. Eine solche Machbarkeitsstudie hat die Aufgabe sowohl das Fahrgastpotenzial vertieft zu untersuchen, als auch die zu erwartenden Investitions- und Betriebsaufwendungen zu ermitteln. Auf diese Weise sollen fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Aufnahme vertiefter Planungen geschaffen werden.
Der Minister sagte: „Um die Klimaschutzziele und die deutliche Verringerung des CO2-Ausschoßes zu erreichen, haben wir uns das Ziel gesetzt, die Nutzung im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Ein markanter Baustein dazu ist die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Denn viele der zwischen 1960 und 1990 stillgelegten Strecken haben auch heute noch ein hohes Fahrgastpotential. Erfolgreiche Reaktivierungen der vergangenen Jahre zeigen, dass manche Schienenstrecke viel attraktiver ist, als zuvor angenommen wurde.“
In einer vom Ministerium für Verkehr in Auftrag gegebenen vergleichenden Studie waren insgesamt 42 Strecken in Baden-Württemberg untersucht worden. Mehr als 30 Strecken wurde dabei ein relevantes Fahrgastpotenzial bescheinigt.
Studien sollen Einzelheiten der möglichen Reaktivierung untersuchen
Nun geht es darum, in einem nächsten Schritt in qualifizierten Machbarkeitsstudien die aktuellen Verkehrsverhältnisse entlang der zu reaktivierenden Strecke, die möglichen Varianten für eine Reaktivierung, den zu erwartenden finanziellen Aufwand für den Wiederaufbau und den anschließenden Bahnbetrieb, das damit verbundene Verlagerungspotenzial vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr und den zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzen zu untersuchen.
Um mit den Planungen für potenziell sinnvolle Strecken möglichst schnell voran zu kommen, wird das Land solche qualifizierten Machbarkeitsstudien fördern. Dazu hat das Verkehrsministerium neue Fördergrundsätze veröffentlicht. Die Förderung erleichtert kommunalen Gebietskörperschaften die Entscheidung, diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reaktivierung einer Bahnstrecke zu gehen.
Land fördert Machbarkeitsstudien mit bis zu 75 Prozent der Kosten
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden, Regionalverbände, Zweckverbände und andere kommunale Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg. Die Zuschüsse bis zu 75 Prozent der Kosten für die Studien. Beantragt werden muss die Förderung bis Ende 2021 und Studien müssen zwei Jahre nach Bewilligung der Zuschüsse fertig gestellt sein. Damit soll zügiges Handeln unterstützt werden.
Machbarkeitsstudien ersetzen keinen Wirtschaftlichkeitsnachweis
Als Voraussetzung für eine mögliche spätere Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes oder dem Landes-GVFG muss die Wirtschaftlichkeit des Projektes nachgewiesen werden. Eine qualifizierte Machbarkeitsstudie kann dies nicht leisten. Sie hilft lediglich bei der Entscheidung darüber, ob die weitere Verfolgung eines solchen Vorhabens sinnvoll ist oder nicht. Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist eine standardisierte Bewertung des Projektes erforderlich.
Auf der Basis der in der Machbarkeitsstudie gewonnenen Daten für das Fahrgastpotenzial und die zu erwartenden Investitions- und Betriebsaufwendungen kann der volkwirtschaftliche Nutzen abgeschätzt werden. Ein ausreichender Nutzen-Kosten-Index über 1,0 ist Voraussetzung für eine spätere Förderung des Bauvorhabens durch den Bund und das Land in Höhe von bis zu über 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
Großes Interesse an Reaktivierung von Schienenstrecken
Nach der Vorstellung des Reaktivierungskonzepts des Landes Anfang November 2020 wurde aus etlichen Regionen im Land großes Interesse bekundet. Daher hatte das Ministerium zu einem virtuellen Gespräch auf Fachebene eingeladen, um zahlreiche Fragen, u. a. zur Förderung, zu den Betriebskosten, zu Eigentumsverhältnissen der Strecken sowie insgesamt zum weiteren Vorgehen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Reaktivierung zu beantworten.
Hohe Förderung bei zügigem Start von Reaktivierungsinvestitionen.
Da für den Erhalt von noch betriebsfähigen Bahnstrecken häufig die Sanierung von technischen Sicherungsanlagen an Bahnübergängen ein wichtiger Aspekt ist, hat das Ministerium im Rahmen des Termins zudem angekündigt, dass für die besonders zügigen Reaktivierungsvorhaben kurzfristig auch die Instandsetzungskosten von Bahnübergängen über das LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) mit attraktiven Fördersätzen in Höhe von bis zu 90 Prozent (75 Prozent plus bis zu 15 Prozent Planungskostenzuschlag) möglich ist.