Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unterstützt die Wiedereinführung weiterer Altkennzeichen in Baden-Württemberg. Die Anträge für die Altkennzeichen HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt) und MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis) seien vor wenigen Tagen an das Bundesverkehrsministerium geschickt worden, der Antrag für das Kennzeichen BH (Bühl; Landkreis Rastatt) werde in Kürze folgen, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 7. November 2013 mit.
Er sagte: „Wir unterstützen die Altkennzeichen HOR MGH und BH und machen uns beim Bundesverkehrsminister für eine baldige Wiedereinführung stark.“ Bislang wurden die Altkennzeichen LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen), GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis) und BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis) wieder eingeführt. Der Bescheid des Bundes für das Altkennzeichen BK (Backnang; Rems-Murr-Kreis) liegt ebenfalls vor, allerdings steht aufgrund noch zu klärender Einzelheiten mit dem Land Sachsen-Anhalt noch nicht fest, wann dieses wieder vergeben werden kann. Damit stünden den Bürgern in Baden-Württemberg künftig in acht Landkreisen jeweils ein Altkennzeichen zur Verfügung.
Damit löst das Ministerium sein Versprechen ein, all jene Altkennzeichen beim Bund zu beantragen, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies gewünscht hat. Bei seiner Entscheidung orientierte sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an der Haltung im jeweiligen Landkreis. Hilfreich sei es daher, wenn einer Interessenbekundung der Zulassungsbehörde auch ein eventueller Beschluss des Kreistages beigefügt werde. „ Auch wenn dies keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, ist mir dieses demokratische Stimmungsbild im Landkreis wichtig. Wo eine breite Mehrheit aller Beteiligten sich das alte Kennzeichen zurückwünscht, wollen wir dies ermöglichen“, erläuterte Minister Hermann.
Das Ministerium sieht sich durch die aktuell eingegangenen Interessenbekundungen darin bestätigt, dass dies die richtige Vorgehensweise ist. Denn in den letzten Wochen hat in mehreren Zulassungsbehörden bzw. deren Landratsämtern ein Meinungsumschwung stattgefunden, der von der breiten Mehrheit in der Region mitgetragen wird. „Entsprechend der Weiterentwicklung der Meinungsbildung vor Ort können auch künftig noch weitere Anträge beim Bund gestellt werden. Die Tür bleibt also offen, falls weitere Landratsämter ein Altkennzeichen wiedereinführen wollen“ betonte der Verkehrsminister.
Auch eine Umfrage bei den anderen Bundesländern hat ergeben, dass 11 von 13 betroffenen Bundesländern eine Antragstellung beim Bund ebenfalls von der Interessenbekundung der Zulassungsbehörden bzw. des Landkreises abhängig machen. Somit handelt Baden-Württemberg bei der Wiedereinführung der Altkennzeichen in großer Übereinstimmung mit der überwiegenden Zahl der anderen Bundesländer.
Zusatzinformation:
Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu entscheiden hat.
Gleichwohl haben sich in der Regel auch die Kreistage mit der Thematik befasst mit unterschiedlichem Ergebnis: Teilweise stimmten die Kreistage der Wiedereinführung zu, andere Kreistage lehnten eine Wiedereinführung jedoch ab. Aktuell befassen sich einige Landkreise erneut mit der Thematik.