Minister Hermann: Schulanfangszeiten dringend flexibilisieren, damit die Busse weniger voll sind
Landkreistag: Landkreise stehen zu ihrer Verantwortung für Schülerverkehr
Städtetag: Schulanfangszeiten und Schulbusse besser abstimmen
Das Corona-Sonderprogramm Schulbusse des Landes wird angesichts der wachsenden Infektionszahlen verstärkt. Das Verkehrsministerium vereinbarte mit dem Landkreistag am Montag, die Landesförderung für die Bestellung zusätzlicher Busse für den Schülerverkehr auf 95 Prozent auszuweiten und vermehrt Verstärkerbusse fahren zu lassen.
Bisher förderte das Land die Bestellung weiterer Schulbusse mit 80 Prozent, wenn in den regulären Busse 100 Prozent der Sitzplätze und mehr als 40 Prozent der Stehplätze besetzt waren. Der nun erhöhte Fördersatz soll ab jetzt gelten, wenn in normalen Linienbussen die Sitzplätze regelmäßig nicht ausreichen. Bei Niederflurbussen mit geringer Sitzplatzzahl, wie sie häufig in Stadt- aber zunehmend auch in Umlandverkehren zum Einsatz kommen, werden Zusatzbusse gefördert, wenn mehr als 20 Prozent der zulässigen Stehplätze regelmäßig belegt sind.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Ich möchte, dass deutlich weniger Schüler pro Bus transportiert werden als bisher. Dafür gibt das Land noch einmal mehr Geld. Ich erwarte allerdings auch, dass die Schulanfangszeiten endlich stärker entzerrt werden. Die Zahl der verfügbaren Busse und Busfahrer ist äußerst begrenzt. Wir sind sehr besorgt über die wachsende Zahl der Infektionen und tun alles, um das Ansteckungsrisiko im Schülerverkehr allgemein einzugrenzen. Deshalb erhöhen wir nochmals die Förderung für zusätzlich Schulbusse. Allerdings würde sich die Situation noch viel stärker entspannen, wenn die Schulen endlich für flexiblere Zeiten beim Unterrichtsbeginn sorgen würden. Dann wären deutlich weniger Schüler gleichzeitig auf dem Weg zur Schule unterwegs. Angesichts der angespannten Lage mit der Pandemie ist hier deutlich mehr Kreativität und Flexibilität bei der Planung des Schulunterrichts notwendig.“
Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, erklärte: „Wir begrüßen die Entscheidung des Landes, die Förderschwelle für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr abzusenken und gleichzeitig die Förderquote zu erhöhen. In der Umsetzung werden die Landkreise als Aufgabenträger allerdings vor große Herausforderungen gestellt, denn die Kapazitäten an Fahrzeugen und Fahrerinnen und Fahrern sind begrenzt. Daher sollte vor Ort an den Schulen auch verstärkt auf gestaffelten Unterrichtsbeginn gesetzt werden. Allerdings wird auch die Entzerrung der Schulanfangszeiten mancherorts aus schulorganisatorischen Gründen oder wegen eingeschränkter Betreuungsmöglichkeiten berufstätiger Eltern an praktische Grenzen stoßen. Wir brauchen daher einen zeitlichen Vorlauf, um die neuen Planungskriterien des Landesprogramms für die Schülerverkehre berücksichtigen zu können. Die Landkreise stehen dabei zu ihrer Verantwortung für die Schülerverkehre – aber es wird nicht alles machbar sein, was vor Ort gewünscht wird.“
Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, sagte: „Wir begrüßen die verbesserten Förderkonditionen des Landes für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr. Die Botschaft ist klar: Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Schule Abstand halten und Maske tragen müssen, dürfen sie nicht vorher und nachher in überfüllten Bussen unterwegs sein. Allerdings hatten die Kommunen bislang keine Möglichkeiten, über die Schulkonferenz hinweg gestaffelte Schulanfangszeiten festzulegen. Die verschärfte Pandemielage legt es jetzt aber nahe, dass vor Ort Schulanfangszeiten und Schülerverkehre besser aufeinander abgestimmt werden.“
Minister Hermann unterstrich, das Land werde mit dem Corona-Sonderprogramm für Schulbusse auch weiterhin flexibel und unbürokratisch auf örtliche Engpässe reagieren. Es stünden genügend Mittel bereit, um das Programm bis zum Ende des Jahres laufen zu lassen. Der Verkehrsminister appellierte an die Stadt- und Landkreise, das neue Angebot zu nutzen, um die Lage im Schülerverkehr zu verbessern.
Die zusammen mit den Stadt- und Landkreisen erarbeiteten Eckpunkte zur Förderung von Verstärkerbussen gelten sowohl für den gewöhnlichen Schulbusverkehr als auch für den freigestellten Schulbusverkehr, bei dem unter anderem behinderte Kinder transportiert werden. Auch für zusätzliche Busse, die bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten benötigt werden, gibt das Land Geld.