Das Landeskabinett hat am 6. März beschlossen, die landeseigenen Stellplätze im Freien schrittweise in die Bewirtschaftung durch die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) zu überführen. In den ersten beiden Phasen werden circa 6.620 Parkplätze in Verdichtungsräumen und deren Randlagen in Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ulm, Pforzheim und Reutlingen betroffen sein. Bisher stellte das Land seinen Bediensteten die Stellplätze entgeltfrei zur Verfügung. Künftig wird ein Betrag von monatlich 25 Euro erhoben werden.
„Klimaschutz und Luftreinhaltung sind in den Verdichtungsräumen drängende Probleme. Da passt es nicht mehr in die Zeit, dass das Land seinen Bediensteten Stellplätze kostenlos zur Verfügung stellt und damit Anreize setzt, mit dem Pkw in den Dienst zu fahren“, spitzte Verkehrsminister Hermann die Begründung der Maßnahme zu und verwies auf das Klimaschutzgesetz, dass von der Landesverwaltung verlangt, beim Klimaschutz vorbildlich zu sein. Mit dem bezuschussten JobTicket BW habe das Land gezeigt, dass ihm an einer nachhaltigen Mobilität seiner Bediensteten gelegen ist.
Das Land Baden-Württemberg ist Eigentümer von rd. 57.500 Stellplätzen, von denen bisher lediglich 21.000 (17.300 Stellplätze in Parkierungsbauten und 3.700 im Freien) von der landeseigenen Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) zentral bewirtschaftet werden. Dieser Zustand ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der Kostengerechtigkeit sowie des Immissions- und Klimaschutzes unbefriedigend.
Der Kabinettsbeschluss sieht ein Phasenkonzept vor (Phase 1 – 4), beginnend in Innenstadtlagen großer Städte, die sich vorzugsweise in Umweltzonen befinden, eine mindestens gute ÖPNV-Erschließung aufweisen und wo die Nachfrage nach Parkplätzen das Angebot regelmäßig deutlich übersteigt. Nach Abschluss der Phasen 1 und 2, und vor einer Umsetzung der Phasen 3 und 4, wird dem Kabinett ein Bericht vorgelegt, auf dessen Grundlage dann über die Fortführung des Phasenkonzepts zu beschließen sein wird.