Lärmschutz

Leise(r) ist das Ziel! Den Lärmschutz aktiv voranbringen.

Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung zieht positive Bilanz

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, hat am 11. Februar 2016 eine positive Bilanz gezogen, was die Fortschritte beim Lärmschutz in Baden-Württemberg angeht. „Baden-Württemberg hat auch im vergangenen Jahr wieder eine Vorreiterrolle im Lärmschutz eingenommen. Nicht nur mit Vorstößen auf Bundesebene, sondern auch mit zahlreichen Aktivitäten im Land haben wir viel bewegt“, resümierte Splett.

Die Lärmschutzbeauftragte setzt sich in vielen Einzelfällen dafür ein, dass im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen dem Schutz lärmgeplagter Bürgerinnen und Bürger das nötige Gewicht gegeben wird, beispielsweise bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Lärmaktionspläne oder bei Straßenbauprojekten. Zum anderen geht es Gisela Splett um die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten und die Stärkung des Lärmschutzes in gesetzlichen Regelungen.

„Für mehr Lärmschutz sind insbesondere auf Bundesebene Verbesserungen der Gesetzeslage notwendig“, so Splett. „Wichtig ist mir aber, dass wir auch auf Landesebene unsere Handlungsmöglichkeiten nutzen. Deshalb war mir die im zweiten Nachtragshaushalt 2015/16 vorgenommene Absenkung der Lärmsanierungswerte für bestehende Landesstraßen um 2 dB(A) gegenüber den Werten an Bundesfernstraßen persönlich ein wichtiges Anliegen. Wir können jetzt in mehr Ortsdurchfahrten bei Straßensanierungen lärmarme Beläge einbauen und damit die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wirksam von Lärm entlasten“, betonte Splett. Zudem sei das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz so geändert worden, dass Lärmschutzmaßnahmen nun auch an kommunalen Straßen außerorts bezuschusst werden können.

„Für uns ist die Lärmsanierung als Instrument zur Lärmbekämpfung an bestehenden Verkehrswegen von großer Bedeutung. Deshalb haben wir hierzu nicht nur ein neues verkehrsträgerübergreifendes Konzept entwickelt, sondern mit unserem Modellprojekt in Eislingen (Fils), Salach und Süßen im vergangenen Jahr gezeigt, dass es in der Praxis funktioniert.“ Nach der Vorarbeit des Landes ist nun die Bundesebene gefragt, die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen zu schaffen und das neue Lärmsanierungskonzept gesetzlich verbindlich einzuführen. Für eine Stärkung des Lärmschutzes in Bundesgesetzen hat sich Baden-Württemberg auch im Hinblick auf die erleichterte Anordnung von Tempo-30-Strecken innerorts und im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Stärkung des Schutzes vor Fluglärm eingesetzt. 

Für die Lärmsanierung an der Schiene haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Wegfall des so genannten Schienenbonus und einer Absenkung der Lärmsanierungswerte auf die Werte für Bundesfernstraßen die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. „Ich habe mich beim BMVI erfolgreich für eine Klarstellung eingesetzt, dass auch bereits lärmsanierte Gebiete unter den neuen Rahmenbedingungen noch¬mals in das Programm aufgenommen werden“, führte Splett hierzu aus. 
Weiter auf der Agenda der Lärmschutzbeauftragten bleibt das Thema Motorradlärm. Baden-Württemberg hat wiederholt auf die Unzulänglichkeiten der Typzulassungsverfahren der EU für Motorräder unter Lärmschutzgesichtspunkten hingewiesen. Um an Lärmbrennpunkten gezielt laute Motorradfahrerinnen und -fahrer für eine rücksichtsvollere Fahrweise zu gewinnen, wurde ein Motorrad-Lärm-Display entwickelt, das seit Herbst in Todtmoos erprobt wird. 

Über den Verkehrslärm hinaus konnte die Lärmschutzbeauftragte 2015 weitere Themen des Lärmschutzes aufgreifen. „Nicht nur eine Veranstaltung zur ‚Akustischen Stadtgestaltung‘, sondern auch die Vorstellung der Richtlinie ‚Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung‘ des Fraunhofer-Institutes für Bauphysik wurden von uns unterstützt und stellen ein Highlight für mich dar“, so Splett und fügte hinzu: „Für 2016 freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die Fachtagung „Lärmschutz in verdichteten Innenstädten“ des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik am 24. Februar nach Stuttgart zu holen. Im Rahmen der Veranstaltung werden wir intensiv diskutieren, wie wir lärmbedingten Nutzungskonflikten in Städten ohne Schwächung des Lärmschutzniveaus angemessen begegnen können.“

 

Weitere Informationen:

Einzelheiten zu den erwähnten Aktivitäten und weitere umfangreiche Informationen zum Lärmschutz in Baden-Württemberg finden sich im aktualisierten Tätigkeitsbericht vom Januar 2016 auf der Homepage der Lärmschutzbeauftragten.

 

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Benjamin Hechler
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