Luftreinhaltung

LUBW veröffentlicht Prognose zur Luftentwicklung in Stuttgart

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Die Einführung der Umweltzone, eines Lkw-Durchfahrtsverbots und Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs haben in Stuttgart in den letzten Jahren bereits zu einer Verbesserung der Luftqualität geführt. Allerdings werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (Partikel PM10) nach wie vor nicht an allen Stuttgarter Messpunkten eingehalten. Das gilt besonders für Straßenabschnitte mit hohem Verkehrsaufkommen in der Innenstadt. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat deshalb untersuchen lassen, wie sich die Schadstoffbelastung in und um Stuttgart bis zum Jahr 2020 an den Hauptstraßen entwickeln wird und wie sich verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auswirken könnten. 

Mithilfe von Verkehrsmodellen wurden für die Hauptverkehrsstraßen die Schadstoffkonzentrationen sowohl für das Jahr 2014 berechnet als auch die zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen für das Jahr 2020 prognostiziert. Die Auswertungen erfolgten für das Stadtgebiet und den Ballungsraum Stuttgart. Das Stadtgebiet verfügt über rund 300 Kilometer Hauptverkehrsstraßen, der Ballungsraum über 700 Kilometer. „Die Modelldaten zeigen, dass im Jahr 2014 Grenzwertüberschreitungen nicht nur am Neckartor auftraten, sondern an einem Großteil der viel befahrenen Straßen in und um Stuttgart“, fasst Margareta Barth, Präsidentin der LUBW, die Ergebnisse zusammen.

Entsprechend der Berechnungen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2014 im Stadtgebiet Stuttgart an fast 100 Kilometern des Hauptverkehrsnetzes überschritten, im Ballungsraum Stuttgart sogar an rund 180 Kilometern. Von Überschreitungen der Grenzwerte beim Feinstaub waren über 8 Kilometer im Stadtgebiet Stuttgart betroffen, im Ballungsraum über 11 Kilometer. Für das Jahr 2020 wird prognostiziert, dass die Streckenabschnitte, bei denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird, im Stadtgebiet Stuttgart von 100 auf rund 11 Kilometer zurückgeht, im Ballungsraum von 180 auf rund 14 Kilometer. Bei dieser Modellrechnung wurden die bisher bereits ergriffenen Maßnahmen sowie die abnehmende Hintergrundbelastung berücksichtigt.

„Hier machen sich die Modernisierung der Fahrzeugflotte und die allgemein rückläufigen Schadstoffemissionen bemerkbar“, so Barth. Die Streckenabschnitte, bei denen die Feinstaubgrenzwerte überschritten werden, reduzieren sich im Stadtgebiet Stuttgart von über 8 Kilometer auf weniger als 3 Kilometer. Außerhalb des Stadtgebiets werden laut Prognosen keine Feinstaubgrenzwerte mehr überschritten. 

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Luftschadstoffgrenzwerte im Jahr 2020 an mehreren Streckenabschnitten nicht eingehalten werden können, wenn keine zusätzlichen Luftreinhaltemaßnahmen ergriffen werden. „Es genügt also nicht, die laufende Erneuerung der Fahrzeugflotte abzuwarten und die damit verbundenen niedrigeren Emissionen an Stickstoffoxiden und Feinstaubpartikeln“, betont die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), Gisela Splett MdL. Deshalb hat das Verkehrsministerium die LUBW auch beauftragt, prüfen zu lassen, wie sich unterschiedliche verkehrliche Maßnahmen auf die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Streckenlängen auswirken könnten. 

Zu den untersuchten Maßnahmen gehören: 

  • die Ausweitung der „grünen“ Umweltzone auf den gesamten Ballungsraum Stuttgart,
  • die Beschränkung der Umweltzone auf Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 6 (Pkw) und VI (Lkw) sowie Ottomotoren ab Euro-Norm 3,
  • die Reduktion des Kfz-Verkehrs um 20 Prozent.
  • Als wirksamste Maßnahme erwies sich in der Prognose die Kombination einer weiterentwickelten und erweiterten Umweltzone, die Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 4 und 5 ausschließt, mit einer Reduktion des gesamten Kfz-Verkehrs um 20 Prozent. So könnten bis zum Jahr 2020 die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Streckenlängen in Stuttgart auf weniger als 2 Kilometer für Stickstoffdioxid und Feinstaub abnehmen. „Eine Einhaltung der Grenzwerte würde in diesem Fall für die allermeisten Straßenabschnitte im Stuttgarter Stadtgebiet in greifbare Nähe rücken“, erläutert Barth. 

Als wirksamste Maßnahme erwies sich in der Prognose die Kombination einer weiterentwickelten und erweiterten Umweltzone, die Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 4 und 5 ausschließt, mit einer Reduktion des gesamten Kfz-Verkehrs um 20 Prozent. So könnten bis zum Jahr 2020 die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Streckenlängen in Stuttgart auf weniger als 2 Kilometer für Stickstoffdioxid und Feinstaub abnehmen. „Eine Einhaltung der Grenzwerte würde in diesem Fall für die allermeisten Straßenabschnitte im Stuttgarter Stadtgebiet in greifbare Nähe rücken“, erläutert Barth.

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub gelten in der gesamten EU. Die Konzentration für Stickstoffdioxid darf im Jahresmittel nicht höher als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sein. An der Spotmessstelle ‚Stuttgart Am Neckartor‘ lagen die Messwerte in den letzten Jahren mehr als doppelt so hoch. Für Feinstaub gilt für das Tagesmittel ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. An der Spotmessstelle ‚Stuttgart Am Neckartor‘ wurde der Tagesmittelwert in diesem Jahr bereits an 42 Tagen überschritten. 

Weitere Informationen:

LUBW Berichte: 

Wirkungsabschätzung weiterer Maßnahmen für den Ballungsraum Stuttgart – Teilbericht Analyse und Trendprognose. 

Wirkungsabschätzung weiterer Maßnahmen für den Ballungsraum Stuttgart – Teilbericht Maßnahmenbetrachtung. 

MVI-Pressemitteilung vom 20.04.2015

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