CORONA

Medizinische und FFP2-Masken ab sofort im ÖPNV Pflicht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Frau steht auf einem Bahnsteig und trägt eine FFP2 Maske

Minister Hermann: Helfen Sie mit! Tragen Sie Maske in Bussen und Bahnen!

Von Montag, 25. Januar 2021 an gilt in Bussen und Bahnen eine erweiterte Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Erlaubt sind dann nur noch medizinische OP-Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische oder FFP2-Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen.

Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, sagte: „Für viele Bürgerinnen und Bürger - vor allem für jene in systemrelevanten Berufen - gehören Fahrten mit den umwelt- und klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag. Für sie alle soll der ÖPNV ein möglichst sicheres Fortbewegungsmittel bleiben. Damit dies so bleibt, soll mit dem Tragen medizinischer Masken die Gefahr einer Corona-Infektion noch weiter reduziert werden. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen! Tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und beachten Sie Hygieneregeln.“

Gesundheitsminister Manne Lucha, MdL, hob hervor: „Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg derzeit langsam sinkt, müssen wir weiter extrem achtsam und vorsichtig sein – das liegt vor allem an den mittlerweile leider auch bei uns nachgewiesenen aggressiven Virusvariationen. In anderen Ländern hat sich bereits gezeigt, wie explosionsartig diese Mutanten sich in der Bevölkerung ausbreiten können Maximale Kontaktreduktion, Abstand halten und ein korrekt angepasster medizinischer Mund-Nasen-Schutz überall dort, wo es eng werden kann, bleiben die entscheidenden Verhaltensregeln in dieser immer noch sehr fragilen Phase der Pandemie.“ 

Bei medizinischen OP-Masken und Masken des Standards FFP2, KN95, N95, handelt es sich um Einmalprodukte, die aus speziellen Kunststoffen und mehrschichtig aufgebaut sind. Im Gegensatz zu Alltagsmasken, die in der Regel aus vielfältigen Stoffen bestehen, verfügen diese Masken über klar definierte Filtereigenschaften. 

Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird in der ersten Woche vom 25. bis 31. Januar kein Bußgeld erhoben werden. Danach kann ein fehlender medizinischer Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV - also auch die Verwendung einer Alltagsmaske - mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist. Für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie können aber Alltagsmasken verwenden. Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV entbehrlich, soweit sie sich in abgetrennten Bereichen aufhalten. Eine ausreichende Trennung des Fahrerplatzes kann durch bauliche Schutzvorrichtungen wie z.B. Plexiglasscheiben oder die Sperrung des Vordereinstiegs hinter der ersten Sitzreihe sichergestellt werden.

Minister Hermann sagte: „Die Züge und Busse im ÖPNV fahren mit einigen Ausnahmen nach dem regulären Fahrplan, damit die Abstände zwischen den Fahrgästen möglichst eingehalten werden können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere der systemrelevanten Berufe verlässlich zur Arbeit gelangen. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Angestellten im Lebensmittelhandel und unsere Polizistinnen und Polizisten leisten, wie viele andere, während dieser schwierigen Zeit wirklich Herausragendes. Ihnen wollen wir den Weg zur Arbeit auch weiterhin ohne Einschränkungen ermöglichen.“

Vereinzelte Reduzierungen des Angebots sind aber nötig, weil durch Corona einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen erkrankten und/oder sich in Quarantäne begeben müssen. Solange kein Präsenzbetrieb in Schulen stattfindet, gilt in vielen Verkehrsverbünden das Ferienfahrplanangebot. Ebenso wurden im aktuellen Corona-Lockdown nächtliche Freizeitverkehre am Wochenende eingestellt.

Weitere Meldungen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur

Illustration. Ein autonom fahrendes Auto steht an einem Zebrastreifer und lässt Fußgänger:innen passieren.
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
BIM

B 29: Sanierung zwischen Urbach und Lorch abgeschlossen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz