Verkehr

Mehr Wettbewerb für mehr Verkehr auf der Schiene

Die Landesregierung will das Angebot im Personennahverkehr verbessern und bezahlbar halten. Deshalb wird sie in den kommenden Jahren die Anbieter im Schienenpersonennahverkehr bei der Beschaffung von Fahrzeugen finanziell unterstützen und so den Wettbewerb stärken.

„Angesichts immer enger werdender finanzieller Spielräume werden wir nur durch einen fairen Wettbewerb mehrerer Verkehrsunternehmen unser Ziel erreichen, trotz Haushaltsengpässen das Angebot im Schienenpersonennahverkehr des Landes auszuweiten und den Zuschussbedarf einzugrenzen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Über Landesgarantien für die Fahrzeugfinanzierung profitieren die Verkehrsunternehmen von den Kreditkonditionen des Landes. Damit wollen wir Finanzmittel bei den Verkehrsverträgen einsparen und so bei engem Budget neue Handlungsspielräume für die Schiene eröffnen.“ 

Ausbau des umweltfreundlichen Schienenverkehrs

Der Ministerpräsident machte deutlich: „Der Ausbau des umweltfreundlichen Schienenverkehrs ist eines der großen verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung. Der Kassensturz vom November 2012 hat allerdings gezeigt, dass bei stark steigenden Trassen- und Stationspreisen der Bahn und nur unterdurchschnittlich wachsenden Regionalisierungsmitteln des Bundes erhebliche Anstrengungen nötig sind, damit Baden-Württemberg beim Schienenpersonennahverkehr seinen Spitzenplatz unter den Bundesländern hält.“

Mit der Zustimmung des Kabinetts zum Konzept der Fahrzeugfinanzierung sei man diesem Ziel, ein bezahlbares Angebot im SPNV zu schaffen, einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Kabinett beschloss die Konzeption nach rund einjährigen Vorbereitungen unter Einbeziehung des Landesrechnungshofes auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe aus Verkehrs- und Finanzministerium. Dabei werden insbesondere für die großen Vergabenetze mit hohen Fahrzeuginvestitionen zwei Modelle zum Zug kommen, mit denen Bieter in Ausschreibungen über Landesgarantien bei der Finanzierung der Fahrzeuge unterstützt werden. Auf diese Weise will Verkehrsminister Hermann erreichen, dass sich auch für Netze mit hohen Fahrzeuginvestitionen mehrere Bieter bewerben. Dazu zählen etwa die „Stuttgarter Netze (alle Linien, die durch den Bahnknoten Stuttgart verlaufen)“, die Breisgau S-Bahn oder die Rhein-Neckar-S-Bahn.

Zwei Finanzierungsalternativen werden optional angeboten. Das heißt die Bieter können, müssen die Unterstützung aber nicht in Anspruch nehmen wie die Deutsche Bahn AG, deren Finanzierungsbedingungen als Staatsunternehmen in der Regel noch etwas günstiger sind. 

Minister Hermann unterstrich, die gestufte Ausschreibung der verschiedenen Netze sorge Schritt für Schritt dafür, den SPNV durch einen Wettbewerb der Anbieter auszubauen und zugleich solide zu finanzieren: „Wir holen nach, was die Vorgängerregierung im Jahr 2003 durch Abschluss des bis Ende 2016 laufenden großen Verkehrsvertrages mit der DB als Marktführer versäumt hat.“ Dieser 13 Jahre laufende Vertrag mit DB Regio sei zum Nachteil des Landes geschlossen worden, da der Preis ungünstig sei und Mehreinnahmen aus Erfolgen am Fahrgastmarkt allein der DB AG zuflössen.

Neue Instrumente zur Zugfinanzierung

Zur Stabilisierung des Wettbewerbs im SPNV setzt die Mehrheit der anderen Bundesländer seit einigen Jahren auf neuartige Fahrzeugfinanzierungsinstrumente. Diese zielen darauf ab, die günstigen Kreditkonditionen der öffentlichen Hand, die die Kosten der Fahrzeugfinanzierung als Teil des Bestellerentgelts ohnehin trägt, für die Eisenbahnbetreiber nutzbar zu machen. Dadurch werden die Bedingungen der Kapitalkosten angeglichen und ein fairer Wettbewerb überhaupt erst ermöglicht. Das zentrale Marktzugangshindernis Fahrzeugfinanzierung entfällt damit. 

Bei den in Baden-Württemberg vorgesehenen beiden Alternativen der Finanzdienstleistungsgarantie (FDG) und des nach dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr benannten Modells VRR übernimmt das Land gegenüber der finanzierenden Bank eine Garantie für die Erfüllung des Schuldendienstes aus dem Fahrzeugkauf für den gesamten Abschreibungszeitraum. In beiden Fällen besteht daher ein Interesse des Landes am dauerhaften Werterhalt der Fahrzeuge. In beiden Modellen müssen die notwendigen Kredite durch Garantien im Landesetat abgesichert werden. Je nach Inanspruchnahme durch die Verkehrsunternehmen wird von einem Garantievolumen zwischen zwei und drei Milliarden Euro ausgegangen.

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