Vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagene Lockerungen für Raser sind der falsche Weg
In der Debatte über die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann MdL die Verkehrssicherheit Vorrang haben. „Die vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagenen Lockerungen für Raser sind der falsche Weg. Vielmehr sollten rasch die vom Bundesministerium verursachten rechtlichen Mängel in der Novelle behoben werden und die vom Bundesrat im April mit großer Mehrheit verabschiedete Novelle in Kraft gesetzt werden“, sagte Minister Hermann am Donnerstag nach einer Bund-Länder-Telefonkonferenz der Verkehrs- und Innenministerien.
Ein juristischer Formfehler des Bundesverkehrsministeriums bei der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs hatte dazu geführt, dass die vom Bundesverkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrats im Frühjahr erlassenen verschärften Regelungen für Fahrverbote bei Verstößen im Straßenverkehr nichtig und somit unwirksam sind. Dieser Fehler führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie zu erheblichen Belastungen der Behörden und Gerichte. „Diese Unsicherheiten müssen jetzt zügig beseitigt werden“, forderte Minister Hermann.
In der Telefonkonferenz haben sich die Ressorts ein weiteres Mal über die Frage ausgetauscht, wie der Formfehler behoben werden soll. Hierfür muss das Bundesverkehrsministerium den Bußgeldkatalog erneut erlassen, eine erneute Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Das Bundesministerium und die unionsgeführten Länder beharren auf ihrer Position. Sie wollen den Formfehler nur korrigieren, wenn zeitgleich auch die Sanktionen für Raser abgemildert werden. Die grüngeführten Verkehrsressorts sprachen sich gegen eine solche Abmilderung aus. Nach einer schnellen Korrektur des Fehlers müsse über weitere inhaltliche Änderungen im Straßenverkehrsrecht diskutieren werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. So sei insbesondere die Bußgeldkatalog-Verordnung zu überarbeiten, hier solle man sich beim Sanktionsniveau an den Nachbarländern Österreich, Niederlande und der Schweiz orientieren.
Die Verkehrsressorts der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben für die kommende Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschuss einen Antrag erarbeitet, mit dem der Bundesrat seine erforderliche Zustimmung für die Korrektur bereits in seiner nächsten Sitzung am 18. September 2020 erteilen könnte. Es läge dann am Bundesverkehrsministerium, die Verordnung erneut zu erlassen.
Minister Hermann betonte: „Die grünen Verkehrsressorts haben einen konstruktiven Vorschlag gemacht, wie der Formfehler schnellstmöglich beseitigt und Rechtssicherheit hergestellt werden kann, ohne die vom Bundesverkehrsministerium und vom Bundesrat beschlossenen Sanktionen für Raser zurückzunehmen. Nicht wir blockieren eine schnelle Lösung, sondern das Bundesverkehrsministerium und die unionsgeführten Verkehrsressorts der Länder.“
Das Bundesverkehrsministerium ist inzwischen der Ansicht, dass die im Frühjahr noch von ihm selbst erlassenen und vom Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossenen Regelungen insbesondere bei erstmaligen Verstößen unverhältnismäßig seien. Minister Hermann teilt diese Einschätzung nicht: „Das Straßenverkehrsrecht erlaubt Fahrverbote auch bei erstmaligen Verstößen, wenn es sich um grobe Verstöße handelt. Wer in einer Wohnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone mit 21 km/h zu viel geblitzt wird, war aufgrund der Toleranzen bei der Messung mit mindestens 54 km/h und damit viel zu schnell unterwegs. Das ist ein grober Verstoß, der auch bei erstmaliger Begehung mit einem Fahrverbot angemessen sanktioniert ist. Werden Fußgängerinnen und Fußgänger mit Tempo 50 angefahren, endet das in sieben von zehn Fällen tödlich, während bei Tempo 30 neun von zehn betroffenen Fußgängern überleben.“
Das Bundesverkehrsministerium argumentiert mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1969 und 1996. Seit dieser Zeit hat sich die Welt aber weiterentwickelt. Wurden Tote und Schwerverletzte im Verkehr damals als ‚Preis des Fortschritts‘ in Kauf genommen, ist man heute über das Ziel einig, dass möglichst gar keine Menschen im Straßenverkehr sterben.“
Mit der fehlerhaften Novelle der Straßenverkehrsordnung sollten insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer besser geschützt werden. Durch den Formfehler des Bundesverkehrsministeriums sind auch die erhöhten Sanktionen für Verstöße gegen diese Schutzvorschriften unwirksam.
Auf die Kritik von Bundesverkehrsminister Scheuer, die grünen Verkehrsressorts würden den Schutz von Radfahrenden blockieren, erwiderte Herr Minister Hermann: „Ich freue mich, dass auch das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium sein Herz für Radfahrerinnen und Radfahrer entdeckt hat. In früheren Jahren konzentrierte sich Radverkehrspolitik des Bundesverkehrsministeriums noch auf ein Vorgehen gegen sogenannte „Kampfradler.“ Nun wirft Bundesverkehrsminister Scheuer ausgerechnet den grüngeführten Verkehrsministerien vor, Regelungen zum Schutz von Radfahrenden zu blockieren. Dabei haben sich gerade die Grünen seit langer Zeit für mehr Schutz im Rad- und Fußverkehr eingesetzt. Die Vorwürfe von Bundesverkehrsminister Scheuer sind nicht glaubhaft.“
Minister Hermann weiter: „Es ist zynisch, wenn der Bundesverkehrsminister die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als Faustpfand nimmt, um Erleichterungen für Raser durchzusetzen. Gerade Unfälle mit zu schnell fahrenden Autos führen für Radler und Fußgänger häufig zu schwersten bis hin zu tödlichen Verletzungen, wir brauchen dort wirksame Sanktionen.“