Erfolgreiches Förderprogramm für ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote wird einfacher gestaltet – einmalige Corona-Sonderhilfe kann zusätzlich beantragt werden
Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg können künftig auf ein vereinfachtes und erweitertes Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg zurückgreifen. Hierzu hat das Ministerium für Verkehr heute das überarbeitete Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV“ veröffentlicht. Neben den einfacheren Antrags- und Abwicklungsverfahren können die Antragsteller in diesem Jahr auch eine einmalige Sonderhilfe beantragen. „In den letzten Jahren sind an vielen Orten im Land Bürgerbusverkehre und andere bürgerschaftlich getragene Verkehrsangebote entstanden. Mit Kreativität und örtlichen Ressourcen ergänzen sie das lokale Nahverkehrsangebot und tragen zugleich zum sozialen Zusammenhalt vor Ort bei. Mit der neuen Förderrichtlinie unterstreichen wir die besondere Bedeutung und Wertschätzung dieser ehrenamtlich getragenen Verkehrsangebote,“ so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Härtefallregelung soll Corona-bedingte Ausfälle auffangen
Die bürgerschaftlichen Verkehrsangebote im Land nehmen auch während der Corona-Pandemie weiter zu. Über alle Angebotsformen hinweg sind inzwischen mehr als 250 Gemeinschaftsverkehre in Baden-Württemberg unterwegs. Die Pandemie hat aber auch hier ihre Spuren hinterlassen. Viele Betreiber von Bürgerbussen, Bürgerrufautos und Fahrdiensten haben aufgrund des Pandemiegeschehens den Betrieb vorübergehend eingestellt oder angepasst. Dadurch fallen Fahrgeldeinahmen und andere Einkommensquellen weg.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat diese Entwicklung beobachtet und aus gegebenem Anlass die Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehrsangeboten im ÖPNV überarbeitet. Betreiber von solchen Verkehren können einen einmaligen Härtefallausgleich in Höhe von zusätzlich bis zu 2.000 Euro beantragen.
Die Beantragung der Förderung wird einfacher
Neben der einmaligen Ausgleichszahlung im Härtefall wurde das Verfahren für die Verwaltungskostenpauschale wesentlich vereinfacht. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro jährlich als Pauschale ausbezahlt wird. Es ist keine Kostenkalkulation im Rahmen der Antragstellung und auch kein Einzelnachweis mehr erforderlich. „Das Antrags- und Abwicklungsverfahren wird damit für alle Beteiligten erheblich vereinfacht“, freut sich Verkehrsminister Hermann.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums und der Nahverkehrsgesellschaft BW.