Eckpunkte zur Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgarts vorgestellt
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat heute (13. Dezember 2018) die Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltverbände Baden-Württembergs über die Eckpunkte zur Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgarts informiert. Zentraler Inhalt war die Einführung eines Busfahrstreifens auf der B 14 im Bereich des Stuttgarter Neckartors. Ergänzend werden vom 1. Januar 2020 an Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5/V in der Umweltzone Stuttgart vorgesehen. Diese sollen jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn die vorläufigen Messergebnisse Mitte 2019 weiterhin auf eine deutliche Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid hinweisen.
„Die Landesregierung kommt der gerichtlichen Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach. Ein entsprechendes Verfahren zur Ergänzung der Planfortschreibung wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart eingeleitet“, so der Amtschef des Verkehrsministeriums, Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl. Hintergrund war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. November 2018. Darin wird das Land dazu verpflichtet, in eine Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart verbindliche Regelungen für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V in der Umweltzone Stuttgart aufzunehmen.
Die Ergänzung des Luftreinhalteplans soll Mitte Januar 2019 öffentlich bekannt gemacht werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände können anschließend Stellung nehmen zur Ergänzung des Luftreinhalteplans. Die Ergänzung zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird im Frühjahr 2019 in Kraft treten.