Luftreinhaltung

Ministerrat stimmt Vergleich über Luftreinhaltung in Stuttgart zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Verkehrsminister Hermann plädiert für eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte der Luftschadstoffe. 

Dem Vergleich des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Einhaltung der Immissionswerte von Feinstaub und Stickstoffoxid an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ hat der Ministerrat in der Kabinettssitzung am Dienstag, 21. Juni 2016 zugestimmt. Zwei Stuttgarter Bürger hatten Klage eingereicht, in der mündlichen Verhandlung am 26. April 2016 wurde der Vergleich geschlossen. 

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich hiernach, den Luftreinhalteplan Stuttgart bis 31. August 2017 fortzuschreiben. „Ziel dieses Konzepts ist es, die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren und die Grenzwerte für Luftschadstoffe schnellstmöglich einzuhalten. Ansonsten droht Deutschland ein Klageverfahren der EU. Die drohenden Strafzahlungen investieren wir lieber in bessere ÖPNV-Angebote“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann in der Kabinettssitzung.

Sollten die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid im Jahr 2017 noch überschritten werden, muss – so die Regelung des Vergleichs – in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme enthalten sein, welche ab 1. Januar 2018 an Tagen mit Feinstaub-Alarm am Neckartor zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens um ca. 20 Prozent gegenüber vergleichbaren Tagen führt. Die konkrete Ausgestaltung der umzusetzenden verkehrsbeschränkenden Maßnahme wird aktuell in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart untersucht, um die möglichst optimale(n) Maßnahme(n) mit hoher Wirksamkeit zu identifizieren. 

Das Land und die Stadt Stuttgart haben bereits ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erarbeitet, das derzeit umgesetzt wird. „Ich will nicht verhehlen, dass es hinsichtlich des derzeitig in Umsetzung befindlichen Konzepts zur Verbesserung der Luftqualität zum Teil widerstreitende Positionen gibt. Den einen ist selbst der ‚weiche‘ Feinstaub-Alarm zu weitgehend, die anderen halten die bisherigen Maßnahmen für absolut unzureichend“, so Hermann weiter.

Aber es sei auch klar, dass gehandelt werden müsse, so Hermann, und zwar mit wirksamen Instrumenten. Dies nicht nur, weil Deutschland sonst ein Klageverfahren der EU drohe, verbunden mit der Gefahr von Strafzahlungen. Die Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart müsse zukünftig mit Angeboten, wie einem verbesserten öffentlichen Personennahverkehr, mit einem günstigen Umweltticket im VVS und anderen Verbesserungen erreicht werden, eventuell auch Verkehrsbeschränkungen. „Unser gemeinsames Ziel mit der Stadt Stuttgart ist jedoch, möglichst ohne verkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten“, sagte der Minister. Und weiter: „Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Ausgestaltung auch, dass Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart sehen wir außerdem eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vor.“

Weitere Informationen: Gesamtbilanz zum Feinstaub-Alarm von Januar bis April 2016

Weitere Meldungen

Eine Kundenbetreuer von Arverio steht an der Türe eines Zuges.
Sicherheit

Austausch zu Sicherheit für Bahnverkehr und Pilotvorhaben

Der RABus hat die Farben schwarz und gelb und sieht einem Kleinbus ähnlich.
Autonomes Fahren

RABus-Ergebnisse sollen autonomen Regelbetrieb im ÖPNV voranbringen

Arbeiter in Warnwesten arbeiten mit Schaufeln auf einer Baustelle an einer Straße.
Straßenbau

Mehr Ruhe im Ortskern: Bau der Umgehungsstraße Rißtissen beginnt

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.
E-Carsharing

Neue Förderung: E-Carsharing für 66 Standorte

Versuchsprojekt Digitale Parkkontrolle
Scancars

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Nahverkehrszug der ÖBB vom Typ Siemens Desiro ML im Vorarlberg
Bodensee

Neuer grenzüberschreitender REX ab Dezember 2026

von links nach rechts: Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr Stefan Schnorr,  Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Evelyn Palla, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Vorsitzender der Landesverkehrsministerkonferenz Christian Bernreiter (CSU) sowie der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann vor dem Auftakt des Sicherheitsgipfel bei der Deutschen Bahn.
Sicherheit

Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn in Berlin

Kinder gehen zu Fuß und mit dem Tretroller zur Schule. Ein Schild zeigt den verkehrssicherten Schulweg an.
Sicherheit

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen durch Schulstraßen und Schulzonen

Fußgänger (Bild: ARTENS/ Fotolia.com)
Fußverkehr

Neue Strategie: Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Parken und Mitfahren (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt)
Mitfahren BW

Verkehrsministerium startet Plattform Mitfahren-BW

Schiene

Land stärkt kommunale Nebenbahnen – Verträge gelten rückwirkend für 2025

Viele Kinder freuen sich und halten ein Banner hoch.
MOVERS

Hermaringer Kinder holen den ersten Platz bei den „Schulwegprofis“

Ein Zug steht an einem Gleis des Stuttgarter Hauptbahnhofs.
Digitaler Knoten

Förderung: 340 Millionen Euro für digitalen Knoten Stuttgart

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schiene

Zusätzliche 26 Coradia-Max-Züge für Baden-Württemberg

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Qualität

Schiene: Verbesserungen für die Fahrgäste dringend notwendig