STVO

Neufassung der StVO wäre die beste Unfallverhütung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mehrere Verkehrsschilder liegen übereinander. Darunter ein Vorfahrtsschild und ein Zone 30-Schild

Appell an den Bundesverkehrsminister, die Blockadehaltung zu beenden

Der vor kurzem im Bundeskabinett vorgestellte Unfallverhütungsbericht macht unter anderem die gestiegene Zahl der Unfälle im Radverkehr dafür verantwortlich, dass die Zwischenziele der „Vision Zero“, der Senkung der Toten im Straßenverkehr, nicht erreicht werden können.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Es ist gut, dass das Bundesverkehrsministerium sich nun das Ziel der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger auf die Fahnen schreibt. Dieses Ziel wird in Baden-Württemberg schon seit Jahren verfolgt. Genau deswegen haben wir vor Monaten gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Neufassung der Straßenverkehrsordnung auf dem Weg gebracht. Ein neues Sanktionsniveau zum Schutz des Rad- und Fußverkehrs ist überfällig.“

Die Reform der Straßenverkehrsordnung für noch mehr Sicherheit ist jedoch nach wie vor nicht umgesetzt. Es gelten zwar neue Regeln, aber keine oder nur alte, wirkungslose Bußgelder. „Das Bundesverkehrsministerium hat die Neufassung des Bußgeldkatalogs faktisch verhindert“, so Hermann weiter. „Nur mit neuen, wirksamen Sanktionsmaßnahmen können Verbesserungen erreicht werden. Ich fordere Herrn Minister Scheuer daher auf, für eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung mit der ursprünglichen Zielrichtung mehr Verkehrssicherheit den Weg freizumachen.“

Während hohe Bußgelder dazu führen, dass die heutigen Tempolimits eingehalten werden, vermeiden niedrigere Höchstgeschwindigkeiten weiteres Leid. Minister Hermann: „Niedrigere Geschwindigkeiten retten Leben und mindern das Leid der Schwerverletzen. Ein Tempolimit außerorts von 80 km/h würde beispielsweise die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten laut Studien um 40 bis 70 Prozent mindern. Von zehn angefahrenen Fußgängern überleben neun bei Tempo 30, nur drei bei Tempo 50.

Die derzeit gültigen alten Regeln bestrafen zum Beispiel Fahren mit 60 Stundenkilometer durch ein Wohngebiet, in welchem Tempo 30 erlaubt ist, mit gerade einmal 100 Euro Geldbuße. Der Bundesverkehrsminister hält selbst für solche Fälle einen einmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis für nicht angemessen.

Weitere Meldungen

Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.
Bus

Zehn Jahre Bürgerbusse im Land – 300 Geschichten des Engagements

Ein bwegt-Zug fährt am Bodensee vorbei.
Schiene

Planungen für die Bodenseegürtelbahn gehen weiter

Eingang zu einem bwegt-Fahrgastcenter mit großer Beschilderung
Fahrgastcenter

Einheitliche Fahrgastcenter für Bahnreisende

Ein Zug fährt an einem Bahnsteig ein.
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen

Start des Projekts "Scan-Fahrzeuge" in Mannheim
Scan-Auto

Start des Pilotprojekts Scan-Fahrzeuge in Mannheim

Ein Zug fährt auf der Brenzbahn.
Schiene

Meilenstein in der Geschichte der Brenzbahn

Logo des Verkehrsministeriums für Mobilitätspakte
Mobilitätspakt

Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim wird bis 2030 fortgesetzt

Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen lächelnd im Zug. In der Ecke rechts oben ist das Logo des D-Ticket JugendBW abgebildet..
D-Ticket JugendBW

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Doppelstockzug von vorne.
SPNV

Zukunftsfahrplan: Zwischenbilanz und Perspektive

Bauarbeiten an einer Brücke (Bild: Fotolia.com/c-vom)
Brücken

Umsetzungsplan zur Erhaltung der Brücken

Rückseite eines Fahrkartenautomates.
Fahrgastcenter

Fahrgastcenter folgen in Horb, Tübingen, Friedrichshafen

Gruppenbild der Gewinner "Wir machen Mobilitätswende" 2025 mit Verkehrsminister Hermann.
Innovation

Wir machen Mobilitätswende: Gewinnerinnen und Gewinner 2025

Radweg
Rad

Neuer Radweg entlang der B 465 verbindet Ehingen und Altsteußlingen

Geschäftsmann steigt in einen Bus mit seinem Fahrrad.

Klimamobilitätspläne: Hohes Engagement in Städten und Landkreisen

E-Smart wird geladen.
E-Carsharing

Förderung für Elektro-Carsharing gestartet