Schiene

Neuordnung des Schienennahverkehrs zwischen Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg

Mittel für den Schienenverkehr werden effizient eingesetzt

Bei dem Gesprächstermin am 21.04.2015 zum Thema „Regionalexpress zwischen Stuttgart und Heidelberg“ haben sich die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Raum Heidelberg/Bretten und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) unter Beteiligung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg ausgetauscht.

Anlass des Treffens ist die vorgesehene Neuordnung der SPNV-Leistungen im Dreieck zwischen Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg. Dabei plant das Land Angebotsausweitungen auf den stark nachgefragten Strecken zwischen Stuttgart und Karlsruhe sowie zwischen Heidelberg und Karlsruhe, Begleiteffekt diese Neuordnung ist, dass die bislang verkehrende, aber schlecht ausgelastete zweistündliche Regionalexpress-Verbindung zwischen Stuttgart und Heidelberg über Bietigheim, Mühlacker, Bretten und Bruchsal in der bisherigen Form nicht mehr durchgehend verkehren wird. Dieser Zug benötigt zwischen den beiden Städten Heidelberg und Stuttgart mit einer Fahrzeit von rund 90 Minuten mehr als doppelt so lang wie der direkt verkehrende Intercity. In den vergangenen Monaten war daran Kritik aufgekommen, zum einen von Pendlern aus dem Raum Bretten nach Heidelberg, die künftig umsteigen müssen. Zum anderen wurde kritisiert, dass es damit zukünftig nicht mehr möglich sei, umsteigefrei zum günstigen Nahverkehrstarif von Heidelberg nach Stuttgart zu fahren.

Das Ministerium hat in der Sitzung dargelegt, dass mit der Neuordnung die Vorteile für die Fahrgäste deutlich überwiegen werden:

  • Eine stündliche  umsteigefreie Fahrt von Bruchsal und Bretten nach Stuttgart – unter Bedienung  aller Halte zwischen Bruchsal und Mühlacker – kann angeboten werden. 
  • Die stark nachgefragte Achse Karlsruhe-Pforzheim-Mühlacker-Vaihingen-Stuttgart wird mit einem halbstündlichen Angebot von Regionalexpress-Zügen zusammen mit einem zweistündlichen IC-Zug bedient. 

Auch bei der S-Bahn gibt es Verbesserungen:

 

  • Verlängerung der S-Bahnsteige zwischen Bruchsal und Heidelberg, damit wer-den in der S-Bahn mehr Sitzplätze geboten.
  • Verbesserte Anschlüsse in Bruchsal zwischen den S-Bahnen Heidelberg – Bruchsal und den Zügen Bruchsal – Bretten. Damit gibt es zu den Hauptver-kehrszeiten gute halbstündliche Verbindungen mit abgestimmten Umsteigezeiten zwischen Bretten und Heidelberg.
  • Zwischen Heidelberg und Bruchsal S-Bahn-Halbstundentakt auch am Wochenende.

 

Zwischen Stuttgart und Heidelberg verkehren IC-Züge weitgehend stündlich teils sogar halbstündlich mit einer kurzen Fahrzeit zwischen 40 und 46 Minuten, die auch in Wiesloch halten. Aufgrund der nicht ausreichenden Regionalisierungsmittel muss im Gegenzug das Angebot auf Strecken mit Überangebot angepasst werden. Für das spezielle Problem betroffener Pendlerbeziehungen von Bretten nach Heidelberg wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) nun prüfen, ob ein Umstieg in Bruchsal „auf demselben Bahnsteig gegenüber“ möglich ist, und ob die S-Bahn zwischen Bruchsal und Heidelberg bei den Verbindungen in den Hauptverkehrszeiten beschleunigt werden kann. 

Zwar sind bei dem Vergabeverfahren Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation vorgesehen, aber der Spielraum der Regionalisierungsmittel ist begrenzt. Eine Alternative zur Beibehaltung des zweistündlichen RE Stuttgart–Heidelberg ist die kommunale Finanzierung. Landesverkehrsminister Winfried Hermann fordert  daher Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, den Bedarf dafür anzuerkennen, dass das SPNV-Angebot deutlich ausgeweitet wird.

Die Regionalisierungsmittel des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) reichen bereits heute nicht mehr aus. Das Land muss eigene Haushaltsmittel voraussichtlich in dreistelliger Millionenhöhe alleine im Jahr 2015 beisteuern, um ein Abbestellen bestehender SPNV-Leistungen zu verhindern. Zusätzliche Leistungsausweitungen können daher nicht bestellt und finanziert werden. Das Land ist vielmehr gezwungen, die Mittel unter Effizienzgesichtspunkten einzusetzen, die im Zielkonzept 2025 festgehalten sind. Die vereinfachte Grundregel darin heißt: pro angefangene 5.000 Fahrgäste pro Tag und Abschnitt wird ein Zugpaar je Stunde vorgesehen. Aus dem Zielkonzept 2025 wird damit eine neue Angebotsstruktur abgeleitet. 

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) definiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr. Im anstehenden Vermittlungsverfahren zwischen den Ländern und dem Bund wird über die Fortführung und die finanzielle Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel entschieden. Danach ergeben sich für Baden-Württemberg eventuell neue finanzielle Spielräume.

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Benjamin Hechler
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