Corona-Pandemie: Verkehrsministerium und Verkehrsbranche geben Leitlinien für Regionalverkehr auf der Schiene sowie Hinweise für Verkehr mit Bussen und Straßenbahnen bekannt
Der öffentliche Verkehr mit Bahnen und Bussen wird auch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten, das hat der Minister für Verkehr, Winfried Hermann MdL heute (18. März) erklärt: „Wir werden für ein reduziertes, aber stabiles Grundangebot im öffentlichen Verkehr sorgen. Dies ist wichtig, damit Menschen, die aus zwingenden Gründen den ÖPNV nutzen müssen, dies auch tun können. Natürlich hat der Schutz der Fahrgäste und des Betriebspersonals oberste Priorität. Es gilt, Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln, wie zum Beispiel Abstand zu halten, zu befolgen.“
Leitlinien für den Schienenpersonennahverkehr auf den Eisenbahnstrecken (SPNV) – Einschränkungen ab 23. März
Unter Federführung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wird für die Zeit ab dem 23. März mit den Eisenbahnunternehmen auf allen Strecken (ohne S-Bahn Stuttgart) ein ausgedünntes, aber stabiles Grundangebot für berufsbedingt notwendige Fahrten geplant. Bis dahin verkehren die Züge im SPNV zunächst grundsätzlich nach dem regulären Fahrplan. Das Angebot soll nur im Einzelfall reduziert werden, wenn der Krankenstand des Betriebspersonals es akut erfordert. Trotz nachlassender Fahrgastzahlen sollen die Züge bis zum 22. März in gewohnter Taktdichte und Kapazität fahren. „Die Züge werden nicht verkürzt“, betonte der Verkehrsminister. „Wir wollen es den Fahrgästen erleichtern, die Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern zu Mitreisenden einzuhalten.“
Ab dem 23. März gelten folgende Leitlinien:
- Reduzierung auf regelmäßige stündliche Angebote auf allen Strecken (wenn möglich mit Verdichtung zur morgendlichen Stoßzeit),
- Weiterhin möglichst Züge in bisheriger Länge, um während der Fahrt den Abstand zwischen den Fahrgästen einhalten zu können,
- Grundsätzliche Anbindung aller Haltepunkte v. a. von Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen. Dies bedeutet, das vorrangig Regionalbahnen mit allen Halten sichergestellt werden, hingegen Expressverbindungen teilweise abgebaut werden.
- Ersatzweise Busverkehre sollen eingerichtet werden, für den Fall, dass Betriebspersonal in Leitstellen und Stellwerken fehlen, und der Betrieb des Eisenbahnnetzes nicht an allen Stellen aufrechterhalten werden kann. Vorausschauende Vorbereitungen hierfür laufen derzeit an.
Hinweise für öffentlichen Personennahverkehr mit Stadtbahnen und Bussen
Aufgrund der seit 17. März 2020 geltenden Schulschließungen finden im ÖPNV bereits Fahrplanreduzierungen bzw. Umstellungen auf Ferienfahrpläne statt. Minister Hermann sagte: „Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr vor Ort sind die Land- und Stadtkreise sowie die Verkehrsverbünde. Wir haben uns mit allen Beteiligten darauf verständigt, dass unter Wahrung der notwendigen Schutzmaßnahmen in den Verbünden ein Grundangebot an ÖPNV-Versorgung sichergestellt ist.“
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sich in Abstimmung mit Landkreistag, Städtetag, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und mit dem Zusammenschluss der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg auf diese Hinweise zu den Fahrplänen verständigt:
- Die abschließende Entscheidung hinsichtlich Fahrplanreduzierungen bzw. Umstellungen auf Ferienpläne werden vor Ort getroffen. Zu berücksichtigen ist, dass die einzurichtenden Notbetreuungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen nach wie vor bedient werden müssen.
- Soweit diese Maßgabe berücksichtigt werden kann, scheinen Umstellungen auf Ferienfahrpläne zielführend. Dies dürfte im Ballungsraum eher zu realisieren sein, als im ländlichen Raum.
- Spezielle Nachtverkehrsangebote an Wochenenden sollen eingestellt werden.
- Die Verkehrsunternehmen sollen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und Verbünden ab sofort vorsorglich Vorbereitungen für weitere Angebotseinschränkungen bei Verschärfung der Situation (Notfahrpläne) erarbeiten.
- Solange in den Verbünden ein Grundangebot an ÖPNV-Versorgung sichergestellt werden kann, können die ÖPNV-Zeitkarten, Semestertickets und Schüler-Abos weiter genutzt werden.
Alle Festlegungen zum Schienenpersonennahverkehr auf den Eisenbahnstrecken und alle Hinweise für den öffentlichen Personennahverkehr mit Stadtbahnen und Bussen sowie Kulanzregelungen und Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste und des Betriebspersonals finden Sie detailliert in der Anlage.
ANLAGE Maßnahmen im Öffentlichen Verkehr während Corona-Epedemie