Bauen

Ökologische und soziale Modernisierung der Landesbauordung

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Die Landesregierung nimmt eine ökologische und soziale Modernisierung der Landesbauodung vor. Das Kabinett hat eine entsprechende Gesetzes-Novelle auf den Weg gebracht. „

"Mit der Gesetzes-Novelle reagieren wir auf gesellschaftliche Änderungen wie den demographischen Wandel und Veränderungen im Mobilitätsverhalten – nd wir unterstützen die Energiewende"“, erläuterte Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff.

Bei Neubauvorhaben soll künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht werden. Auch in Mischgebäuden sind künftig Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Und die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Wohn- und andere Gebäude soll in angemessener Weise erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „"Insgesamt"“, so ist Gisela Splett überzeugt, "„erleichtern wir damit eine nachhaltige Mobilität".“

Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen auch dem Klimaschutz. Indem die Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen, unterstützen sie insoweit die Entwicklung zu nachhaltigem Bauen.

Eine verfahrensrechtliche Änderung ist die Beschränkung des Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die die Festsetzungen des Bebauungs-plans genau einhalten, so dass keine Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig sind.

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