Amtschef Lahl im Gespräch mit Abgeordneter Razavi, dem Geislinger OB Dehmer und dem Chef der BI B10-Neu: Projekt ist auf gutem Weg
Die Planung für den weiteren Ausbau der B 10 bei Geislingen (Landkreis Göppingen) geht voran. Alle Akteure ziehen an einem Strang. Dies wurde bei einem Gespräch des Amtschefs im Landesverkehrsministerium, Prof. Uwe Lahl, mit Vertretern aus dem Landkreis Göppingen deutlich. Die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi hatte nach den Irritationen der vergangenen Woche um dieses Gespräch zur Klärung des Sachstandes gebeten und den Geislinger Oberbürgermeister Frank Dehmer wie auch den Vorsitzenden der Bürgeraktion B 10-Neu, Hans-Peter Maichle, dazu eingeladen. Ministerialdirektor Lahl sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Wir sind uns einig, dass das Projekt auf einem guten Weg ist und nun die Voraussetzungen geschaffen sind, dass der Bund zeitnah den Gesehenvermerk erteilen kann.“ Dieser Vermerk ist die Voraussetzung für die weiteren Planungsschritte und das Planfeststellungsverfahren.
Der Amtschef betonte in dem Gespräch, dass der weitere Ausbau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost aus Sicht des Landes hohe Dringlichkeit hat, weil er für die weitere Entwicklung des Raums Geislingen sowie für die Entlastung der Ortslagen von Geislingen und Kuchen von großer Bedeutung ist. Die Geislinger CDU-Landtagsabgeordnete Razavi erklärte: „Die B 10 ist für uns überlebenswichtig. Ich bin Ministerialdirektor Lahl für seine klaren Worte und das Bekenntnis zur B10 deshalb sehr dankbar. Wir wissen alle, dass der Weiterbau nur gelingen kann, wenn alle an einem Strang ziehen und zügig geplant wird. Grundvoraussetzung ist die abgestimmte Kooperation zwischen den Straßenbauverwaltungen in Land und Bund.“
Prof. Lahl sicherte den Vertretern aus der Region zu, dass die Planunterlagen noch im Oktober dem Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorgelegt werden. Das Regierungspräsidiums Stuttgart hatte vor wenigen Tagen die Planunterlagen an das Landesverkehrsministerium übersandt. Nach Auffassung des Landes wurden die Änderungswünsche des Bundes soweit berücksichtigt, dass einer zeitnahen Erteilung des Gesehenvermerks nichts mehr entgegenstehen sollte.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber teilte ergänzend mit, er begrüße es, wenn die noch ausstehenden Unterlagen des Landes in den nächsten Tagen an das Bundesverkehrsministerium gehen. Färber sagte: „Wir haben die Zusage des Bundes, dass dann der Gesehenvermerk des Bundes noch in 2019 erteilt werden kann. Das Planfeststellungsverfahren muss dann schnellstens direkt nach der Erteilung eingeleitet werden und der Grunderwerb parallel zu diesem Verfahren durchgeführt werden. Das Geld vom Bund ist bereitgestellt. Wir appellieren an die gesamte Raumschaft, den Weiterbau zu unterstützen und die Planungsbehörden nun zügig ihre Arbeit erledigen zu lassen. Jeder Einwand im Verfahren, der nicht der Sache dient, verzögert den Bau und bedeutet gleichzeitig, dass Kuchen und Geislingen noch länger vom Verkehr belastet sind.“
Oberbürgermeister Dehmer und der Vorsitzende der BI B10 Neu, Maichle, zeigten sich nach dem Gespräch zufrieden. OB Dehmer sagte: „Das Gespräch hat Klarheit geschaffen und gezeigt, dass die aktuell über die Medien ausgetragenen Diskussionen wohl doch in großen Teilen wieder einmal nur Nebelkerzen waren. Ich bin froh, dass die B 10 weiterhin auf einem guten Weg ist und Bund und Land an der durchaus anspruchsvollen Umsetzung gut zusammenarbeiten.“ Dies wünsche er sich, zum Wohle der B 10-geplagten Bürgerinnen und Bürgern aus Geislingen und Kuchen, auch von allen politischen Vertretern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. Diese Einschätzung teilt auch Maichle: „Wir sind uns einig, dass die neue B 10 bis Geislingen-Ost so schnell wie möglich kommen muss und die ganze Raumschaft hinter dieser Forderung steht.“
Zuletzt hatte es in der Öffentlichkeit Irritationen darüber gegeben, ob es wegen im Planungsraum vorhandener bedeutender Vogelschutzgebiete zu weiteren Verzögerungen kommen kann. Der geplante rd. 7,9 km lange Neubauabschnitt der B 10 tangiert zwei europäische Vogelschutzgebiete (VSG „Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb“, VSG „Mittlere Schwäbische Alb“) und zwei FFH-Gebiete (FFH-Gebiet „Eybtalbei Geislingen, FFH-Gebiet „Filsalb“).
Vom Ministerium wurde dargelegt, dass die Vogelschutz- und FFH-Problematik in den Planunterlagen entsprechend den vorgegebenen Verfahrensabläufen u.a. nach den §§ 34,35 Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund sind diesbezüglich aber keine Verzögerungen der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu erwarten. Die gesamten Fragen zum Naturschutz werden im Planfeststellungsverfahren angemessen behandelt werden. Prof. Lahl sagte: „Alle fachlichen Themen wie zum Beispiel Lärmschutz, Naturschutz oder Eigentumsfragen werden im Verfahren sorgfältig geprüft werden.“
Im Verlauf des Gesprächs wiesen die Mitarbeiter des Landesverkehrsministeriums auch darauf hin, dass auf Veranlassung des Bundes die Anschlüsse Geislingen-Mitte und Geislingen-West in den gegenüber den im Juli 2018 eingereichten Planunterlagen planerisch verändert wurden. Statt der vom Land bisher aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an den Anschlüssen Geislingen/West und Geislingen/Mitte favorisierten kreuzungsfreien Anbindungen der B 10 an das nachgeordnete Netz – wie sie im weiteren Verlauf der bereits bestehenden B 10 bis Stuttgart durchgehend gebaut wurden – sollen diese Anschlüsse nun entsprechend der Forderung des Bundes aufgrund des geringeren Flächenverbrauchs und niedrigerer Kosten als Einmündungen mit Lichtsignalanlagen gebaut werden.