Bauen

Rauchwarnmelder - Für die Nachrüstung tickt die Uhr

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Bis Ende des Jahres müssen zum Schlafen bestimmte Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, hat heute (21.08.2014) nochmals darauf hingewiesen, dass bis Ende des Jahres 2014 alle zum Schlafen bestimmten Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. „Rauchwarnmelder sind wichtig und sinnvoll, denn schlafende Personen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, so Staatssekretärin Splett.

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Rettungswegen zu diesen Räumen innerhalb der Wohneinheit, in der Regel der Flur. Die Frist zur Nachrüstung endet am 31.12.2014.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstellerhinweisen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden bzw. diesen beiliegen. Die Rauchwarnmelder entweder selbst zu installieren oder der baurechtlich nicht verbindlichen Empfehlung der technischen Regel DIN 14676 zu folgen, und eine/n qualifizierte/n FachdienstleisterIn mit der Montage und Wartung der Melder zu beauftragen, liegt in der freien Entscheidung der EigentümerIn. „Die Landesbauordnung macht hierzu keine Vorgaben“, so Splett weiter.

Auch bei Eigentumswohnungen treffe die baurechtliche Nachrüstverpflichtung allein die einzelne WohnungseigentümerIn. Die Landesbauordnung verlange für die Umsetzung keinen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Verpflichtung zur Ausstattung von Räumen mit Rauchwarnmeldern trifft nach § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung die EigentümerInnen, bei Wohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz die einzelnen WohnungseigentümerInnen und nicht etwa die Eigentümergemeinschaft. Schutzziel dieser Vorschrift ist ausschließlich, dass im jeweiligen Raum schlafende Personen geweckt werden und sich selbst retten können. Die Brandverhinderung oder -bekämpfung und damit auch der Schutz des Gebäudes oder anderer MitbewohnerInnen wird mit dieser Vorschrift vom Landesgesetzgeber nicht bezweckt, auch wenn dies in Einzelfällen ein willkommener Nebeneffekt sein mag.

Für alle betroffenen Nutzungseinheiten gilt, dass es primär den unmittelbaren BesitzerInnen bzw. MieterInnen, obliegt, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, es sei denn, die EigentümerInnen übernehmen diese Verpflichtung ausnahmsweise selbst. Dazu sind sie nach der Landesbauordnung berechtigt. Ob die dadurch anfallenden Kosten dann auf die MieterIn abgewälzt werden könnten, ist eine zivilrechtliche Frage und wird nicht über die Landesbauordnung geregelt.

Weitere Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht, soweit sie die Regelungen der Landesbauordnung betreffen, gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur unter:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/.

Zu zivilrechtlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit Versicherungen, Haftungsfragen, Mietverhältnissen oder Eigentümergemeinschaften, können Rechtsanwälte oder Rechtsberatungsstellen, wie etwa der Mieterbund, Auskunft geben.

Weitere Meldungen

Ein Passagierzug von der Seite.
Vergabe

Netz 66: SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Staatssekretär Raimund Haser steht vor seinem Fahrrad mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf und hält ein Handy in die Kamera.
RadMelder

RadMelder startet auf der Landesgartenschau

Mehrere Verkehrsschilder liegen übereinander. Darunter ein Vorfahrtsschild und ein Zone 30-Schild
Straßenschilder

Baden-Württemberg startet digitales Verkehrszeichenkataster

A 6 über das Kochertal. Quelle: Regionalverband Heilbronn-Franken
Mobilitätspakt

Kooperationserklärung: Regionales Verkehrsmanagement Heilbronn-Neckarsulm

Ministerin Razavi bei der Eröffnung der Mühlbachstrasse
Eislingen

Mühlbachtrasse legt Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen

Radfahrer auf dem Badischen Weinradweg in den Reben oberhalb von Freiburg - Sankt Georgen mit Blick auf die Stadt Freiburg.
Rad

Mehr Qualität auf Radreisen: Baden-Württemberg stärkt seine Position im Radtourismus

Zug auf Gleisen mit Frankreich-Flagge im Hintergrund.
Deutschlandticket

Erneut deutsch-französische Sommeraktion für junge Menschen

Straßenmeisterei Geislingen
Neubau

Übergabe des Neubaus der Straßenmeisterei Geislingen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur

Illustration. Ein autonom fahrendes Auto steht an einem Zebrastreifer und lässt Fußgänger:innen passieren.
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
BIM

B 29: Sanierung zwischen Urbach und Lorch abgeschlossen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463