Schienenpersonennahverkehr

Realisierung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb soll vorangetrieben werden

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Über die Finanzierung der geplanten Regionalstadtbahn Neckar-Alb haben sich Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Landkreise und Kommunen im Stuttgarter Verkehrsministerium mit dessen Amtschef Uwe Lahl ausgetauscht. An dem Gespräch nahmen die Landräte Thomas Reumann (Kreis Reutlingen), Joachim Walter (Kreis Tübingen) und Günther-Martin Pauli MdL (Zollernalbkreis), Regionalverbandschef Eugen Höschele sowie Oberbürgermeisterin Barbara Bosch (Reutlingen) und Oberbürgermeister Boris Palmer (Tübingen) teil. 

Ziel des Gesprächs war es, mehr Klarheit über die Voraussetzungen der Bundesförderung zu gewinnen, unter denen die Kreistage im Jahr 2015 über Aufträge in Millionenhöhe zur weiteren Planung bis zur Ausführungsreife des Moduls 1 (Bad-Urach bis Herrenberg) entscheiden müssen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden, da über die Nachfolge des GVFG-Bundesprogramms über 2019 hinaus noch nicht entschieden ist. 

Planungen sollen abgeschlossen werden

Zwar ist in die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Fortsetzung der Bundesförderung von großen Nahverkehrsprojekten erst dieser Tage Bewegung geraten. Die Wahrscheinlichkeit, dass das heutige Förderprogramm des Bundes fortgesetzt wird, scheint durch ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium wieder gestiegen. Anders als im vergangenen Herbst erhofft, besteht jedoch vorerst keinerlei Sicherheit, was nach dem Auslaufen des bestehenden Programms im Jahr 2019 folgt. Unter den Gesprächsteilnehmern bestand über diese weiter bestehende Unsicherheit Einigkeit. Die Gesprächsteilnehmer aus der Region waren sich einig, dass unter diesen Umständen das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und die bisher laufenden Planungen abgeschlossen werden können. Ob die Ausführungsplanung im Herbst beschlossen werden kann, ist hingegen offen. 

Sollte es nun zu einer Verständigung zwischen Bund und Ländern über die Weiterführung des Bundes-GVFG kommen, besteht für die  weiteren Planungen wieder eine reale Chance. Andernfalls wird in den Kreistagen eine schwierige Bewertung der Risiken erforderlich sein. Denn für den Fall, dass es zu gar keiner Nachfolgeregelung zum Bundes-GVFG über 2019 hinaus kommt, besteht das Risiko, dass ein erheblicher Teil der Baukosten von der Region selbst zu tragen wäre oder die eingesetzten Planungsmittel verloren gehen würden. 

Falls das bestehende GVFG-Bundesprogramm verlängert oder ein neues Programm auf Bundes- oder Landesebene als Nachfolgeregelung zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastrukturvorhaben beschlossen wird, sicherte das Land Baden-Württemberg bereits im Oktober 2014 zu, unmittelbar nach der Neuregelung mit der kommunalen Seite über eine Finanzierungsabsicherung des Moduls 1 in Gespräche einzutreten.

Sofern bis Oktober 2015 keine Klarheit über die Förderung und damit die Gesamtfinanzierung des Projekts besteht, könnte sich daher der Zeitplan so verzögern, dass eine Fertigstellung des Moduls 1 der Regionalstadtbahn bis zum Jahr 2019 nicht mehr erreichbar ist.

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