Hohen Spritpreise setzen Busunternehmen in Baden-Württemberg unter Druck. Das Land möchte die Branche stärker unterstützen. Dafür wird die Auszahlung von gut 180 Millionen Euro aus dem ÖPNV-Rettungsschirm und weiterer Fördermittel vorgezogen.
Das Land Baden-Württemberg hilft der in Folge rasant steigender Kraftstoffpreise in Bedrängnis geratenen Busbranche durch schnelle Überweisung eines dreistelligen Millionenbetrags aus dem ÖPNV-Rettungsschirm und eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln. Aus den Rettungsschirm-Mitteln werden in den kommenden Tagen vorab gut 120 Millionen Euro überwiesen. Hinzu kommen knapp 60 Millionen Euro Vorwegzahlung von Mitteln nach dem ÖPNV-Gesetz an die kommunalen Aufgabenträger. So kann die Liquidität der Betriebe für die kommenden Monate gesichert werden. Dies teilte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am Mittwoch nach einem Krisengipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche und der Kommunalverbände mit. Das schaffe zunächst einen Zeitgewinn, bis neue Lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart sind. Einigkeit bestand darin, dass Land, Verkehrsunternehmen und die kommunale Seite gemeinsam an einem Stützungspakt für den ÖPNV arbeiten.
Busunternehmen als Rückgrat im ländlichen Raum
Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir brauchen einen erweiterten und verlängerten Rettungsschirm und deutlich höhere Regionalisierungsmittel vom Bund. Die meist kleinen und mittelständischen Busunternehmen sind das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen. Ihre täglichen Leistungen im Linienverkehr sind ein wichtiger Beitrag für die Verkehrswende hin zu einer klimaschonenden Mobilität. Deshalb sind wir bereit, sie durch eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln zu stabilisieren. Nun müssten auch die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger im Busverkehr ihren Anteil für Unterstützung der Busbranche bringen.“
Der Minister unterstrich: „Das Land fördert schon seit Jahren mit erheblichen und steigenden Finanzmitteln den Busverkehr. Den Einsatz klimaneutraler Antriebe mit Batterie oder Brennstoffzelle unterstützen wir in besonderem Maß.“
Frühere Auszahlung von Fördergeldern beschlossen
Den Busverbänden und den kommunalen Aufgabenträgern wurde zugesagt, dass die Fördermittel für den Busverkehr nach §15 ÖPNV-Gesetz in Höhe von 58,5 Millionen Euro bereits in den kommenden Tagen statt regulär zum 1. Oktober 2022 ausbezahlt werden.
Für den Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) erklärte der Vorsitzende Klaus Sedelmeier: „Wichtig ist neben den vorgezogenen Liquiditätshilfen - welche die Unternehmen nur kurzfristig entlasten - vor allem eine Übernahme der Mehrkosten. Und zwar schnell, nicht erst in zwei oder drei Monaten.“
Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Baden-Württemberg, Ulrich Weber sagte: „Kleine und große Verkehrsunternehmen im Land sind stark betroffen von den massiven und unvorhersehbaren Energiepreissteigerungen. Wir richten uns mit der Bitte an Bund und Land, diese hohen Mehrkosten auszugleichen, z.B. durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Damit kann der ÖPNV in seiner heutigen Qualität gesichert und weiter ausgebaut werden".
ÖPNV-Branche in der Energiekrise stabilisieren
Von kommunaler Seite erklärten der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, der Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger und die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Nusser: „Die ÖPNV-Branche muss in der aktuellen Energiekrise stabilisiert werden, denn ohne sie werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Die kommunalen Aufgabenträger werden daher die Liquiditätshilfen des Landes kurzfristig weiterreichen. Zugleich werden wir uns für den ÖPNV-Stützungspakt engagieren, den das Land gemeinsam mit den Unternehmen und den Kommunen noch vor Ostern auf den Weg bringen wird. Teil dieses Stützungspakts muss nach Auffassung der Kommunalen Landesverbände ein aus originärem Landesgeld gespeistes Sonderprogramm zugunsten der ÖPNV-Branche einschließlich der kommunalen Verkehrsunternehmen sein. Die kommunalen Aufgabenträger werden sich insbesondere auch durch Vertragsanpassungen an der Problemlösung beteiligen.“