Die Landesregierung plant kein generelles Tempolimit auf den Straßen in Baden-Württemberg. Sie wird jedoch Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die eine Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen vorsehen. Verkehrsminister Winfried Hermann verfolgt damit zwei Ziele: Mit einer verringerten Geschwindigkeit wird die Verkehrssicherheit erhöht und gleichzeitig der Klimaschutz gestärkt.
Auch wenn die Zahl der Verletzten und Toten im Land zurückgegangen ist, war 2010 die Mehrzahl der 35 auf Autobahnen tödlich verletzten Unfallopfer (60 %) auf die Hauptunfallursache Geschwindigkeit zurückzuführen. 50 % der Verkehrsunfälle mit Personenschaden sind im Jahr 2010 durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht worden. Durch intensive und konsequente Geschwindigkeitsüberwachung ist es gelungen, den Anteil der Geschwindigkeitsunfälle auf Autobahnen in den vergangenen Jahren von nahezu 62 (2006) auf ca. 50 % zu reduzieren.
Eine Auswertung des in der Schweiz seit 1990 geltenden generellen Tempolimits ergab, dass bei einer Geschwindigkeitsreduktion pro Stundenkilometer die Anzahl der Unfälle um 2 % abnahm. Auf Baden-Württemberg bezogen könnten rein rechnerisch bei einer Geschwindigkeitsreduktion um 5 km/h auf den Autobahnen in Baden-Württemberg 358 oder 10 % der Geschwindigkeitsunfälle vermieden werden.
Aber auch der Klimaschutz kann mit einem Tempolimit gestärkt werden. Der Straßenverkehr in Baden-Württemberg verursacht eine CO2-Emission von knapp 20 Mio. t und hat damit einen Anteil von etwa 25 % an den Gesamtemissionen im Land. Davon entfallen auf die Autobahnen 6,31 Mio. t bzw. etwa 8 % des CO2-Ausstoßes. Etwa 35 % der Autobahnen in Baden-Württemberg sind derzeit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung belegt, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h erlaubt. Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf allen Autobahnabschnitten von 120 km/h würden die CO2-Gesamtemissionen in Baden-Württemberg um ca. 0,3 % abnehmen. Bezogen auf die Kohlendioxidemissionen des Straßenverkehrs ergibt sich ein Reduktionspotenzial von ca. 1 %.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg