Wiedervernetzung

Splett fordert Tierquerungshilfe bei Amstetten

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Mehrere Wildtierkorridore von internationaler Bedeutung werden im Umfeld von Amstetten sowohl nördlich als auch südlich von der B 10 und der Bahnstrecke Geislingen – Ulm sowie im weiteren Verlauf von der A 8 durchschnitten. Darauf wies Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) am 15. Juni 2015 bei einem Vor-Ort-Termin hin. Splett weiter: „Viele Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg stehen bereits heute auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Diesem negativen Trend müssen wir entgegenwirken, indem wir für eine bessere Vernetzung ihrer Lebensräume sorgen. Notwendig ist dazu die Schaffung einer ‚grünen Infrastruktur‘, die es Wildtieren ermöglicht, auch stark befahrene Verkehrswege zu queren“.

Südlich von Amstetten liegt einer der zwölf im Bundesprogramm Wiedervernetzung enthaltenen prioritären Wiedervernetzungsabschnitte. Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 12.700 Fahrzeugen pro Tag ist die B 10 bei Amstetten für viele Tierarten hier kaum zu überwinden. Durch Wildunfälle werden zudem auch die AutofahrerInnen gefährdet.

Aktuell liegt allerdings noch keine Planung für eine Tierquerungshilfe in diesem Bereich vor. Denkbar ist aber, dass eine Wiedervernetzungsmaßnahme im Zuge der vom Land für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Ortsumfahrung Amstetten realisiert werden kann. Die für die Anmeldung der Ortsumfahrung Amstetten zum Bundesverkehrswegeplan entwickelte Planungsskizze sieht südlich von Amstetten im Bereich der Bahntrasse ein ca. 160 Meter langes Brückenbauwerk vor. Dieses Bauwerk könnte zukünftig auch Wildtieren als Unterführung unter der zukünftigen Ortsumfahrung dienen. Ob eine solche Brücke für eine Wiedervernetzung der bisher durchschnittenen Lebensräume ausreicht, bedarf jedoch weiterer Untersuchungen. 

Während bei anderen Wiedervernetzungsabschnitten des Bundesprogramms die Planungen zum Teil schon weiter vorangeschritten sind, stellt sich die Situation bei Amstetten als relativ schwierig dar. „Trotzdem ist es wichtig, auch hier planerische Überlegungen voranzutreiben und die Kompetenz der berührten Akteure zu nutzen“, betonte Gisela Splett. Neben der Straßenbauverwaltung sind die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, die Naturschutzbehörden und -verbände, die Forstverwaltung, die Jägerschaft, aber auch Gemeinden, die Flurbereinigungsbehörden und die Landwirtschaft in Wiedervernetzungsprojekten aktiv. Splett betonte deshalb: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit vereinten Kräften die ‚grüne Infrastruktur‘ so gestalten können, dass die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg langfristig erhalten bleibt.“ 

Hintergrundinformationen:

Seit 1975 hat sich das Verkehrsaufkommen in Deutschland vervierfacht. Im selben Zeitraum hat sich auch die Zahl der Wildunfälle verfünffacht. Ein deutliches Zeichen, dass Wildtiere immer mehr Barrieren überwinden müssen, um Nahrung oder Partner zu finden. In unserer dicht bebauten und von Verkehrswegen durchzogenen Kulturlandschaft ist es für Wildtiere nicht einfach, von einem Lebensraum zum anderen zu wandern. Sie stoßen dabei auf eine Vielzahl von Hindernissen, vor allem in Form von Siedlungen und von stark befahrenen Straßen. All dies trägt zu der in den letzten Jahrzehnten immer stärker gewordenen Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten bei.
Um den Naturschutz voranzutreiben und den Auswirkungen der sogenannten „grauen“ Infrastruktur, d.h. Siedlungs- und Verkehrsflächen, entgegenzuwirken, arbeitet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an einem landesweiten Wiedervernetzungskonzept. Ziel ist, Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen an bestehenden Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen bestmöglich miteinander zu vernetzen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der im „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ vorgesehene Bau von Grünbrücken und anderen Tierquerungshilfen an Autobahnen und Bundesstraßen.
Ziel des Bundesprogramms Wiedervernetzung ist es, die bisher durch das überörtliche Straßennetz zerschnittenen Lebensräume wieder miteinander zu verbinden. Um das Bundesprogramm umzusetzen, sind sowohl nördlich als auch südlich von Amstetten Wiedervernetzungsmaßnahmen an der B 10 notwendig. Südlich von Amstetten kann dies u.U. im Zuge der vom Land für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Ortsumfahrung Amstetten bewerkstelligt werden. 

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