Umwelt

Splett weist auf Bedeutung des Lärmschutzes hin

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Die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett hat auf die vielfältigen Beeinträchtigungen der Menschen durch Umgebungslärm hingewiesen. Anlässlich des 15. Tages gegen Lärm an diesem Mittwoch (25. April 2012) sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: „Ob auf der Straße, Schiene oder in der Luft – der Schutz der Menschen vor Lärm ist mir und der Landesregierung ein großes Anliegen.“

Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen in Baden-Württemberg besser vor Lärm zu schützen.

Als großen Schritt für weniger Lärm durch den Bahnverkehr wertet Staatssekretärin Splett die erfolgreichen Bemühungen des Landes um eine menschen- und umweltfreundliche Trassenführung am Oberrhein. Das Land hat sich zusammen mit der Region für eine bessere Planung eingesetzt. In der letzten Sitzung des Projektbeirats am 5. März 2012 wurde auf Grund der finanziellen Beteiligung des Landes ein Meilenstein erreicht, weil man sich auf die von der Region geforderten Optimierungen der Güterumfahrung Freiburg und der „Bürgertrasse“ zwischen Mengen und Buggingen südlich von Bad Krozingen geeinigt hat.

Bezüglich des Fluglärms am Hochrhein engagiert sich die Landesregierung für eine deutliche Beschränkung der vom Flughafen Zürich ausgehenden Belastung. Sie unterstützt dabei die in der sogenannten Stuttgarter Erklärung vom November 2009 festgeschriebenen Positionen. Danach sollen u.a. die Anflüge über deutsches Ge-biet auf jährlich maximal 80.000 begrenzt, die bestehenden Sperrzeiten in den Nacht- und Tagesrandstunden uneingeschränkt beibehalten und der Warteraum Rilax über Donaueschingen aufgehoben werden. Die Landesregierung hat diese Forderungen mehrfach und mit Nachdruck an den für die Regelung der Flugverfahren zuständigen und damit politisch letztlich verantwortlichen Bundesverkehrsminister Ramsauer herangetragen.

Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, dass die Fluglärmbelastung der Bevölkerung auch im Umfeld der Flughäfen und Flugplätze in Baden-Württemberg reduziert wird. Sie konnte in diesem Sinne die stärkere lärmabhängige Spreizung der Flughafenentgelte am Flughafen Karlsruhe/Baden erreichen; auch an anderen Flughäfen sind entsprechende Vorbereitungen im Gange. Außerdem wird sie sich an Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in den einschlägigen Bundesgesetzes beteiligen.

Beim Lärmschutz an Straßen legt die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf lärmarme Straßenbeläge. Neben den bekannten technischen Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände stellen lärmarme Straßenbeläge eine Alternative dar, den Lärm bereits an der Quelle zu reduzieren. Neue Möglichkeiten bietet der Einsatz von lärmarmem Splittmastixasphalt. Dieser wurde in Baden-Württemberg bereits in Pilotprojekten, z. B. an der B 31 bei Meersburg (2011) eingesetzt und soll zukünftig an weiteren Strecken Verwendung finden.

Auch bei Straßenneubauprojekten genießt der Lärmschutz hohes Gewicht. Die mit den Bauvorhaben zu erzielende Lärmentlastung ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Dringlichkeit der jeweiligen Vorhaben.

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen ebenfalls werden verstärkt zum Lärmschutz genutzt. In diesem Jahr wird nach 2007 zum zweiten Mal der Umgebungslärm erfasst, der von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, in großen Ballungsräumen auch von sonstigen relevanter Lärmquellen z. B. Industriegeländen ausgeht. Dafür werden sogenannte Lärmkarten erstellt. Aufbauend auf den Lärmkarten sind dann von den Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten.

Ziel der Landesregierung ist, die Lärmaktionspläne zu stärken und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Straßenverkehr zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm ausschöpfen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat daher in seinem Schreiben vom 23. März 2012, dem so genannten „Kooperationserlass“, den Städten und Gemeinden und den Fachbehörden, die für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zuständig sind, Hinweise gegeben, wann und wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind, was es bedeutet, wenn Maßnahmen in Lärmaktionsplänen festgelegt sind, und was speziell bei straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen in Lärmaktionsplänen zu beachten ist.

Die wesentlichen Inhalte des Kooperationserlasses wie der Erlass selbst finden sich auf den Internetseiten des MVI www.mvi.baden-wuerttemberg.de (Lärm, Lärmaktionspläne).

Wichtige Neuerungen sind, dass für die anstehende zweite Runde der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen die Auslösewerte abgesenkt wurden, wann ein Lärmaktionsplan erstellt werden sollte. Staatssekretärin Splett betonte: „Besonders wichtig ist mir, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit hat, an der Ausarbei-tung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.“

Tag gegen Lärm

Der „Tag gegen Lärm“ findet seit 1998 einmal jährlich im April statt, wobei sich das genaue Datum an dem in den USA veranstalteten „International Noise Awareness Day“ orientiert.
An diesem Tag soll die Öffentlichkeit über Lärm im Allgemeinen, aber auch über die Ursachen und Auswirkungen von Lärm informiert werden. Dazu wird ein Plakat zum aktuellen Motto des „Tag gegen Lärm“ entworfen und ein Flyer mit wichtigen und interessanten Lärm-Themen herausgegeben.
Der „Tag gegen Lärm“ ist eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akkustik (DEGA), die vom Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) getragen und den DEGA-Fachausschüssen „Lärm" und „Hörakustik" unterstützt wird.
Am Tag gegen Lärm soll die Öffentlichkeit über Lärm im Allgemeinen, aber auch über die Ursache und Auswirkungen von Lärm informiert werden.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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