Lärmsanierung

Staatssekretärin Splett: „Wir brauchen ein Lärmsanierungskonzept für ganz Deutschland!“

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Lärm ist gesundheitsschädlich. Viele Menschen leiden unter erheblichen Lärmbelastungen, häufig verursacht durch Straßen- und Schienenverkehr. Wer an einer lauten Straße wohnt und zugleich an einer naheliegenden Schienenstrecke ist doppelt belastet. Im Gegensatz zu diesem klaren Befund steht das derzeit in Deutschland gültige Lärmschutzregime. Es ist unübersichtlich, uneinheitlich und es betrachtet nach wie vor jede Lärmquelle, jede Straße und jeden Schienenweg, isoliert. Zudem bestehen im Unterschied zur Lärmvorsorge beim Neu- und Ausbau für die Betroffenen im Bereich der Lärmsanierung keine verbindlichen Schutzansprüche. Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger besser vor Lärm schützen zu können, bedarf es dringend neuer Ansätze und gesetzlicher Vorgaben.

„Lärmsanierung muss verkehrsträgerübergreifend gedacht werden. Unser Konzept entwickelt neue Ansätze für eine gesetzlich verbindliche Lärmsanierung und geht das Lärmproblem ganzheitlich an”, betonte Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung von Baden-Württemberg, anlässlich eines Parlamentarischen Abend am Montag, 4. November 2013 in Berlin.

Das im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) in Baden-Württemberg entwickelte Konzept folgt konsequent dem Gedanken der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie: Lärm wird nicht mehr nur an einzelnen Strecken bei Straße und Schiene betrachtet, sondern die Mehrfachbelastung aus verschiedenen Quellen zusammen untersucht. Es löst sich damit vom einzelnen Verursacher und wendet sich der Gesamtlärmbetrachtung von Straße und Schiene zu. Nur so kann realitätsnah erfasst werden, wie Lärm tatsächlich auf die Anwohnerinnen und Anwohner einwirkt. Von Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist es nicht zu vermitteln, warum bei Neu- und Ausbau Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden, jedoch Lärmsanierung im Bestand nur unverbindlich und in sehr geringem Umfang. „Im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, dass auch die Lärmsanierung verbindlich gesetzlich geregelt wird. Es muss einen Anspruch auf Lärmsanierung auch entlang bestehender Verkehrswege geben”, so Splett.

Entwickelt wurde die Idee, auf Grundlage der Gesamtbelastung aller Straßen und Schienen Lärmsanierungsgebiete auszuweisen. Bedarf und Dringlichkeit der Lärmsanierungsgebiete ergeben sich aus der Höhe der Gesamtbelastung und der Anzahl der Betroffenen. Diese Priorisierung kann handlungsleitend für die Lärmaktionsplanung in Städten und Gemeinden sein. Zur Lärmaktionsplanung sind Städte und Gemeinden nach dem Umgebungslärmgesetz verpflichtet.

Das Lärmsanierungskonzept sieht eine enge Zusammenarbeit aller Behörden und Baulastträger vor, die zur Lärmbelastung beitragen. Für ein Lärmsanierungsgebiet sollen Städte und Gemeinden mit den Baulastträgern, den Verkehrsbehörden und den übrigen zuständigen Stellen in einem förmlichen Verhandlungsverfahren ein gemeinsames Sanierungsprogramm erarbeiten. Wird keine Einigung erzielt, soll eine Lärmsanierungsbehörde auf Basis der geleisteten Vorarbeiten über das Lärmsanierungsprogramm entscheiden. Das Lärmsanierungsprogramm soll für die Beteiligten bindend sein. Dieser kooperative Ansatz schafft Raum für kreative, effiziente Strategien zur Lärmminderung jenseits eng begrenzter fachrechtlicher Zuständigkeiten.

Die Kosten für ein Lärmsanierungsprogramm müssen verursachungsgerecht verteilt werden. Die Verursacheranteile ergeben sich aus den jeweiligen energetischen Beiträgen von Straßen und Schienenwegen an der Gesamtlärmbelastung eines Gebietes. Die Maßnahmen des gemeinsamen Sanierungsprogramms werden von den jeweils zuständigen Stellen in eigener Verantwortung durchgeführt. Sanierungsgebiete wie auch die Umsetzungsschritte können entsprechend den vorhandenen Finanzmitteln regelmäßig nach ihrer Dringlichkeit priorisiert werden. Das Lärmsanierungskonzept ist somit flexibel in Bezug auf die Finanzierung.

Das vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zusammen mit externen Gutachtern entwickelte Konzept zielt auf grundlegende Verbesserungen der rechtlichen Regelungen und ist so eine denkbare Blaupause für die Gesetzgebung im Bund. Nun ist die künftige Bundesregierung aufgefordert, endlich verbindliche Regelungen für einen effektiven Lärmschutz zu schaffen.

Weitere Meldungen

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz

Älteres Ehepaar geht Gehweg entlang
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Busse laden an einer Ladesäule.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Eine Kundenbetreuer von Arverio steht an der Türe eines Zuges.
Sicherheit

Austausch zu Sicherheit für Bahnverkehr und Pilotvorhaben

Der RABus hat die Farben schwarz und gelb und sieht einem Kleinbus ähnlich.
Autonomes Fahren

RABus-Ergebnisse sollen autonomen Regelbetrieb im ÖPNV voranbringen

Arbeiter in Warnwesten arbeiten mit Schaufeln auf einer Baustelle an einer Straße.
Straßenbau

Mehr Ruhe im Ortskern: Bau der Umgehungsstraße Rißtissen beginnt

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.
E-Carsharing

Neue Förderung: E-Carsharing für 66 Standorte

Versuchsprojekt Digitale Parkkontrolle
Scancars

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg