BusfahrerInnen aufgepasst!

Stichtag für Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Für BusfahrerInnen im gewerblichen Personenverkehr ist der 10. September 2013 der Stichtag, bis zu dem sie ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation erworben haben müssen.

Wer vor dem 10. September 2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D erworben hat, muss den Besuch der Weiterbildung grundsätzlich bis zum 10. September 2013 bei der Führerscheinstelle nachweisen und erhält dann für fünf Jahre als Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den EU-Scheckkartenführerschein.

Eine Sonderregelung gilt für InhaberInnen eines befristeten Führerscheins der Klassen D zwischen 10. September 2013 und 10. September 2015. Sie können eine Übergangsfrist in Anspruch nehmen und müssen die erste Weiterbildung erst zum Ende der Fahrerlaubnisbefristung nachweisen. Damit besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisbefristung und die Weiterbildungsfrist aufeinander abzustimmen.

InhaberInnen einer LKW Fahrerlaubnis haben für diesen Nachweis noch bis 10. September 2014 Zeit, bzw. bei einem befristeten Führerschein der Klassen C zwischen 10. September 2014 und 10. September 2016 bis zum Ende der Fahrerlaubnisbefristung.

Die Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation aus dem Jahr 2006 setzt die EU-Richtlinie 2003/59/EU um. Darin sind europaweite Regelungen zur Qualifikation von BerufskraftfahrerInnen vorgegeben. Lkw- und BusfahrerInnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr sind hiernach verpflichtet, zusätzlich zum Führerschein der entsprechenden Klasse, eine Grundqualifikation zu absolvieren sowie alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen.

Die Grundqualifikation wird durch eine erfolgreiche Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern erworben. Der Erwerb der Grundqualifikation ist für alle FahrerInnen verpflichtend, die ihre Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse

  • •D1, D1E, D oder DE ab dem 10. September 2008 oder
  • • C1, C1E, C oder DE ab dem 10. September 2009

neu erworben haben oder gerade erwerben.

Wer vor diesen Stichtagen eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder C erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen (sog. „Besitzstand“). Auch Personen, die Besitzstand genießen, sind aber verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte im Umfang von 35 Stunden teilzunehmen. Eine Abschlussprüfung ist für die Weiterbildung - anders als bei der Grundqualifikation – nicht vorgesehen.

Verstöße gegen die Pflicht zum Nachweis der Schlüsselzahl 95 im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Stichtage werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Bußgeldandrohung gegen die HalterIn des Fahrzeugs beträgt bis zu 20.000 Euro, gegen die FahrerIn bis zu 5.000 Euro.

Allgemeine Informationen zur Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation können der Informationsbroschüre des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur entnommen werden. Sie steht im Internet unter Publikationen zum Download zur Verfügung.

Auskünfte über die Neuregelung im Einzelfall erteilen die Führerscheinstellen bei den Stadt- und Landkreisen sowie die Industrie- und Handelskammern.

Weitere Meldungen

Ein Zug fährt an einem Bahnsteig ein.
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen

Start des Projekts "Scan-Fahrzeuge" in Mannheim
Scan-Auto

Start des Pilotprojekts Scan-Fahrzeuge in Mannheim

Ein Zug fährt auf der Brenzbahn.
Schiene

Meilenstein in der Geschichte der Brenzbahn

Logo des Verkehrsministeriums für Mobilitätspakte
Mobilitätspakt

Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim wird bis 2030 fortgesetzt

Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen lächelnd im Zug. In der Ecke rechts oben ist das Logo des D-Ticket JugendBW abgebildet..
D-Ticket JugendBW

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Doppelstockzug von vorne.
SPNV

Zukunftsfahrplan: Zwischenbilanz und Perspektive

Bauarbeiten an einer Brücke (Bild: Fotolia.com/c-vom)
Brücken

Umsetzungsplan zur Erhaltung der Brücken

Rückseite eines Fahrkartenautomates.
Fahrgastcenter

Fahrgastcenter folgen in Horb, Tübingen, Friedrichshafen

Gruppenbild der Gewinner "Wir machen Mobilitätswende" 2025 mit Verkehrsminister Hermann.
Innovation

Wir machen Mobilitätswende: Gewinnerinnen und Gewinner 2025

Radweg
Rad

Neuer Radweg entlang der B 465 verbindet Ehingen und Altsteußlingen

Geschäftsmann steigt in einen Bus mit seinem Fahrrad.

Klimamobilitätspläne: Hohes Engagement in Städten und Landkreisen

E-Smart wird geladen.
E-Carsharing

Förderung für Elektro-Carsharing gestartet

von links nach rechts: Verkehrsminister Winfried Hermann, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (v.l.)
RadKONGRESS

Baden-Württemberg macht Tempo beim Radverkehr

Ein E-Lkw lädt an einer Ladesäule.
Elektro-Lastwagen

2000 Lkw-Ladesäulen: Kompetenznetz Lkw-Laden treibt den Bau voran

Logo von digitalMobil25
Digitalisierung

Digitalisierung als Motor für klimafreundliche Mobilität im Land