Verkehrssicherheit

Tempolimit auf Beton-Autobahnen aufgehoben

Das am Freitag, 3. Juli 2015, vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) angeordnete Tempolimit von 80 km/h auf Beton-Autobahnen wurde am Mittwoch, 8. Juli 2015, aufgehoben. Dies verkündete Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Er sagte weiter: „Als oberste Straßenbaubehörde nehmen wir die Sicherheit auf Baden-Württembergs Autobahnen sehr ernst. Die fünf registrierten Fälle sogenannter Blow-Ups bestätigen uns, dass wir richtig gehandelt haben, indem wir zunächst das Tempolimit auf allen Beton-Autobahnen eingeführt haben. Wir sind froh, dass die Straßenschäden keine Unfälle verursacht haben. Diese Intensität einer Hitzewelle war für uns neu, und wir haben daraus für die vier Regierungspräsidien zukünftige Handlungsanweisungen abgeleitet.“

Darum gab das MVI am 8. Juli 2015 Handlungsanweisungen an die Regierungspräsidien heraus, die beschreiben, wie bei zukünftigen Hitzewellen mit zu befürchtenden Straßenschäden umzugehen ist. Demnach: 
„werden die Regierungspräsidien gebeten, bei einer prognostizierten Überschreitung der Lufttemperatur von 30° C an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf kritisch einzustufenden Streckenabschnitten mit Betonfahrbahnen aus Sicherheitsgründen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 80 km/h für die Dauer der vorhergesagten hohen Lufttemperaturen anzuordnen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung wird dann bereits am ersten Tag des prognostizierten Zeitraums angeordnet. Kritisch einzustufende Streckenabschnitte sind besonders Abschnitte mit Betonfahrbahnen bis zu einer Fahrbahndecke von 22 cm Stärke. Das Alter dieser Betonfahrbahnen beträgt in der Regel 30 Jahre und mehr. Sofern bei den Regierungspräsidien darüber hinausgehende Erkenntnisse vorliegen, die zu einer kritischen Einstufung weiterer Streckenabschnitte führen, sind auch diese auf 80 km/h zu beschränken. [...] Die Verkehrs
teilnehmer werden parallel über die Landesmeldestelle im Innenministerium Baden-Württemberg und die Medien um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und den Motorradfahrern wird empfohlen, die betroffenen Autobahnabschnitte zu meiden. [...]“

„Die vorläufige Auswertung der jüngsten Schäden hat uns gezeigt, dass bei zukünftigen Hitzewellen eine Ausweisung des Tempolimits auf besonders gefährdeten Autobahnabschnitten ausreichend ist. Das sind überwiegend Streckenabschnitte mit dünnen Betondecken, wie sie häufig bis in die achtziger Jahre gebaut worden sind. Einmal mehr belegt dieses Beispiel, dass der Bund verstärkt in die Sanierung des Autobahnnetzes investieren muss. Hitzewellen dieser Arten sind Folgen des Klimawandels. Sie werden auch in Zukunft verstärkt auftreten. Der Deutsche Wetterdienst sagt bereits für die nächsten 14 Tage wieder Temperaturen über 30 °C voraus“, so Minister Hermann weiter.

Hintergrund:

Anhaltend hohe Temperaturen über 30 °C führten am Abend des 02. Juli 2015, zu einem ersten sog. „Blow-Up“ – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten – auf der Autobahn A5 bei Schwetzingen und zu vier weiteren Vorfällen am Wochenende im Regierungsbezirk Karlsruhe. Daraufhin wies das Landesverkehrsministerium die vier Regierungspräsidien an, Tempolimits von 80 km/h und Verkehrswarnungen auf Autobahnen mit Beton auszugeben. Betonplatten dehnen sich durch die anhaltende Hitze so weit aus, dass die vorhandenen Fugen den Druck nicht mehr aufnehmen können. Asphaltfahrbahnen dagegen verformen sich langsam, akute Gefahr besteht bei ihnen in der Regel nicht. 

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