Infrastrukturfinanzierung

Verkehrsminister Hermann erleichtert über Einigung der Länder auf Finanzierungsmodell für SPNV

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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann ist froh über den zwischen den Länderverkehrsministern erzielten Kompromiss über die zukünftige Verteilung der Regionalisierungsmittel. „Wir haben uns verständigt auf einen Schlüssel, der den deutlichen Mehrbedarf der westlichen Länder wie Baden-Württemberg anerkennt und den östlichen Ländern eine Perspektive ohne Zugabbestellungen ermöglicht“, sagte Minister Hermann am Donnerstag nach Abschluss der Verhandlungen bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel. 

Demnach werde der Anteil Baden-Württemberg an den Regionalisierungsmitteln von bisher 10,44 Prozent auf 12,37 im Jahr 2030 steigen. Der Verteilungskompromiss funktioniere allerdings nur, wenn die berechtigten und gutachterlich belegten Forderungen von 8,5 Mrd. Euro pro Jahr zwischen Bund und Land vereinbart werden. „Ohne diese Erhöhung wird es zu Abbestellungen von Zügen vor allem in den östlichen Ländern kommen. Das müssen Bundesfinanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel wissen“, mahnte Minister Hermann.

Der gefundene Kompromiss basiert auf einem Vermittlungsvorschlag des Vorsitzlandes Schleswig-Holstein und basiert auf einem Rechenmodus, in den zu je 50 Prozent die Einwohnerzahl und die aktuell gefahrenen Zugkilometer eingehen. Baden-Württembergs Anteil an den Regionalisierungsmitteln steigt damit von 10,44 auf 12,37 Prozent. 

Hermann weiter: „Mit dieser Einstimmigkeit der Länder ist nun die nächste Hürde zu nehmen, nämlich die Erhöhung der Mittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro pro Jahr auf ein auskömmliches Niveau von 8,5 Mrd. Euro – das war die Prämisse für die Einigung. Hier muss sich der Bund dem von den Ländern nachgewiesenen Bedarf stellen. Wenn wir den Ausbau der Bahn und nachhaltige Mobilität wollen, dann führt daran kein Weg vorbei. Dazu muss sich nun der Bund bekennen.“

Hintergrund: 

Seitdem die Länder mit der Bahnreform in den 1990er Jahren die Zuständigkeit für die Bestellung des Personennahverkehrs auf der Schiene (SPNV) zuständig sind, erhalten sie vom Bund die hierfür notwendigen Mittel. Allerdings gilt für Baden-Württemberg wie auch für andere Bundesländer, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr der Kostenentwicklung entsprechen. Dies liegt an drei Faktoren: die Kosten insbesondere der Infrastruktur wuchsen in den vergangenen Jahren deutlich stärker als die mit nur 1,5 Prozent dynamisierten Mittel, der Bund nahm globale Mittelkürzungen vor („Koch/Steinbrück“) und der verkehrliche Bedarf an SPNV-Leistungen stieg in Baden-Württemberg erheblich. 

Die bisherige Mittelverteilung zwischen den Ländern orientierte sich im Wesentlichen am Umfang der Verkehrsleistungen und der Bevölkerungszahl Mitte der 90er Jahre. Anders als insbesondere die ostdeutschen Bundesländer hat Baden-Württemberg in beiden Bereichen seither einen Zuwachs erfahren, aber dafür nicht mehr Mittel bekommen. Die Mittelverteilung an die tatsächliche Entwicklung anzugleichen war daher die Herausforderung, der sich die Länder in den gemeinsamen Verhandlungen stellen mussten

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