Kabinett beschließt neue und zusätzliche Maßnahmen, um Ziele zu erreichen
Der CO2-Ausstoß der Fahrzeuge im Fuhrpark des Landes soll weiter reduziert werden. Einer entsprechenden Kabinettsvorlage des Verkehrsministeriums hat der Ministerrat am Dienstag zugestimmt. Bislang gilt der Grenzwert von 130 g CO2/km im Pkw-Fuhrpark der Landesverwaltung, der bereits seit 2014 erreicht werden konnte. Mit seinem Kabinettsbeschluss vom 28. Juli 2015 wurde das damalige Ministerium für Finanzen und Wirtschaft damit beauftragt, die kombinierte Emissionsobergrenze des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen von bislang 130 g CO2/km im Flottenmix für Dienstfahrzeuge zur Personenförderung sukzessive auf durchschnittlich 95 g CO2/km ab dem Jahr 2020 abzusenken. Damit kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung für den Klimaschutz auch im eigenen Fuhrpark nach. Aus den Meldungen der Ressorts geht hervor, dass die bislang anvisierte kombinierte Emissions-Obergrenze von 130 g CO2/km durch die Landesverwaltung wieder eingehalten wurde.
Insgesamt weist die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2017 einen durchschnittlichen Flottenausstoß von 115,5 g CO2/km aus. Im Vergleich zu 2016 (Stichtag 1. August 2016) konnte somit der durchschnittliche Flottenausstoß innerhalb von eineinhalb Jahren um 8,5 g CO2/km gesenkt werden. Dies entspricht einer Minderung von rund 7 Prozent.
Auch Förderung für Pedelecs sowie für elektrische Nutz- und Kurierfahrzeuge
„Wir unterstützen die Ressorts weiterhin bei der Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen, Elektrorollern, Pedelecs und E-Bikes sowie der dazugehörigen Ladeinfrastruktur“, so Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL. Neu in das Förderprogramm mit aufgenommen wurden erstmals elektrische Nutz- und Kurierfahrzeuge sowie Lasten-Pedelecs. Seit Ministerratsbeschluss am 20. Juni 2017 wurden die anteilige Förderung der Beschaffung von insgesamt 116 Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb (Hybrid- und Elektrofahrzeuge) sowie 81 Pedelecs für den Landesfuhrpark bewilligt. Seit Beginn des ersten Förderprogramms im Jahr 2012 wurden insgesamt 285 Fahr-zeuge mit elektrischem Antrieb (Hybrid- und Elektrofahrzeuge) sowie 576 Pedelecs für die Landesfahrzeugflotte gefördert. Die Nachfrage nach diesen Fördermitteln ist in der Landesverwaltung weiterhin hoch.
Es ist noch Luft nach oben: weitere Maßnahmen notwendig
„Es sind allerdings weitere Anstrengungen notwendig, um ab dem Jahr 2020 den her-abgesetzten Wert von 95 g CO2/km im Flottenmix zu erreichen. Insbesondere die schrittweise Elektrifizierung der Fuhrparks sowie der Ersatz älterer Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß durch umweltfreundlichere neuere Fahrzeuge werden dazu beitragen, den Ausstoß maßgeblich abzusenken“, erklärte Verkehrsminister Hermann.
In einigen Fuhrparks wurden die bislang in der Praxis realisierbaren Modernisierungspotentiale nahezu ausgeschöpft. „In den verbleibenden zweieinhalb Jahren sind bei einer bloßen Fortschreibung der bisherigen Maßnahmen keine signifikanten Reduzierungen mehr zu erwarten. Ohne größere Änderungen wird das Land seinen Zielwert von 95 g CO2/km im Flottenmix bis 2020 verfehlen“, so Minister Hermann. Aus diesem Grund sind neue und zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die über die bisherigen hinausgehen, wie der Ausbau der landeseigenen Ladeinfrastruktur, die Anerkennung von Herstellerzertifikaten für klimaneutrale Gas-Fahrzeuge, künftige Sammelausschreibungen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und das „Sonderprogramm Fuhrparkmodernisierung“.