Elektromobilität

Verkehrsministerium passt Förderung von elektrischen Fahrzeugen an

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.

Amtschef Lahl: E-Autos sind sehr gefragt, aber es gibt regionale Unterschiede

Das Verkehrsministerium sieht in der hohen Nachfrage nach E-Autos in den vergangenen Monaten eine positive Entwicklung. „Nachdem der Anteil der Elektrofahrzeuge in den Vorjahren im Promillebereich lag, beträgt er im Jahr 2020 etwa zehn Prozent an den Neuwagen. Elektro-Autos haben damit erstmals einen spürbaren Effekt für den Klimaschutz! Damit noch mehr Fahrzeuge unsere Förderung bekommen können, werden wir allerdings die Fördersätze reduzieren“, teilte der Amtschef des Ministeriums, Prof. Uwe Lahl am Montag in Stuttgart mit.

Das Ministerium für Verkehr wird zum 1. September 2020 die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, den sogenannten BW-e-Gutschein, anpassen. Die Förderung wird von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Antragssteller haben also nur noch kurze Zeit die Möglichkeit, von der höheren Förderung zu profitieren. Im Rahmen dieser Umstellung können zukünftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Elektromobilität für sehr viele Menschen im Land bereits heute alltagstauglich ist“, so Ministerialdirektor Lahl. Allerdings ist das Niveau in den Städten und Landkreisen unterschiedlich. Während in der Landeshauptstadt Stuttgart und im Landkreis Böblingen bereits zu Jahresbeginn 17 bzw. 14 von 1.000 Pkw elektrisch fuhren, gibt es in den meisten anderen Kreisen nur zwischen vier und acht E-Autos unter 1.000 Pkw (siehe Karte).

Amtschef Lahl fügte hinzu: „Wir haben mit einer Fördersumme von mehr als sechs Millionen Euro in den vergangenen zwei Monaten mehr umgesetzt als in den vergangenen zwei Jahren. Insgesamt wurden bisher Anträge für rund 16 Millionen Euro Fördermittel für fast 5.000 Fahrzeuge gestellt. Dies zeigt, welchen Schub das Thema Elektromobilität in den letzten Monaten erfahren hat und welches weitere Potenzial noch vorhanden ist.“

Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann zusätzlich auch weiterhin der Umweltbonus, welcher den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch genommen werden. Die Förderung über den Umweltbonus des Bundes wurde kürzlich auf 6.000 Euro pro Fahrzeug erhöht.

Im Herbst 2020 wird der bewährte BW-e-Gutschein voraussichtlich um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt. Die Details zur Förderung werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der L-Bank veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können jederzeit unter www.elektromobilität-bw.de oder www.l-bank.de/elektrofahrzeug abgerufen werden.

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Benjamin Hechler
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