Wiedervernetzung

Verkehrsministerium unternimmt weitere Anstrengungen für den Schutz der Natur an Straßen

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Sichere Straßenquerung für Tiere in ganz Baden-Württemberg / Neues Hand-buch zur Pflege von Straßenbegleitgrün

„Das Land will bei der Wiedervernetzung von Lebensräumen eine Vorreiterrolle einnehmen“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zum Jahresbeginn in Stuttgart. Das dichte Verkehrsnetz in unserem Land hilft, zügig voranzukommen. Für die meisten Tiere stellen Straßen, Schienen und Siedlungsbereiche jedoch schwer überwindbare Hindernisse dar. 

Um sich Nahrung zu beschaffen und sich fortzupflanzen, müssen Tiere ihre Reviere wechseln können. Auch das Beispiel der zwei an Autobahnen im Land überfahrenen Wölfe zeigt, wie wichtig es ist, dass die Tiere die Verkehrswege sicher kreuzen können. Hinzu kommt: Wenn Tierpopulationen sich nicht mit ihren auch fernen Artgenossen austauschen können, droht langfristig eine genetische Verarmung bis hin zum Aussterben der Art. „Deshalb haben wir unser ‚Landeskonzept Wiedervernetzung‘ erstellt. Dessen Ziel ist es, die Barrierewirkung von Verkehrswegen zu verringern und einen Beitrag zur Sicherung der Biodiversität zu erbringen“, so Splett weiter. 

Teil dieser Gesamtkonzeption des Landes ist die Reihung der im Bundesprogramm Wiedervernetzung enthaltenen prioritären Abschnitte für Wiedervernetzungsmaßnahmen. In diesem Programm sind die wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte an Autobahnen und Bundesstraßen aufgelistet. Als erstes der zwölf in Baden-Württemberg liegenden Projekte des Bundesprogramms wird derzeit die Grünbrücke Imberg über die A 8 östlich von Merklingen gebaut. „Ende November ist die Autobahn, die hier einen Wildtierkorridor durchschneidet, leider einem Wolf zum Verhängnis geworden. Ich hoffe, dass der nächste Wolf oder Luchs dann schon über die Grünbrücke die A 8 queren und seine Wanderung fortsetzen kann“, führt Splett weiter aus. 

Weitere Querungshilfen – in der Regel in Form von Grünbrücken – werden derzeit von den Regierungspräsidien an folgenden prioritären Abschnitten des Bundesprogramms geplant: 

  • A 8 östlich Pforzheim bei Wurmberg
  • A 8 zwischen Remchingen und Mutschelbach
  • A 5 Rastatt-Niederbühl (Wildtierunterführung)
  • B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen
  • B 31 östlich Titisee-Neustadt.


Die Deutsche Bahn plant im Zusammenhang mit der Rheintalbahn (Güterumfahrung bei Freiburg) eine Grünbrücke, die südlich von Freiburg auch die A 5 queren wird. 

„In der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg haben wir verankert, dass in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 sechs Wiedervernetzungsmaßnahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung fertiggestellt oder begonnen werden. Ich lege großen Wert darauf, dass wir dieses Ziel erreichen“, so Splett weiter. Sie fügte hinzu: „Wenn wir wollen, dass die heimische Artenvielfalt erhalten bleibt, müssen wir die Le-bensräume wieder besser miteinander verbinden.“ Bei neuen Straßenplanungen wird das Thema „Minderung von Zerschneidungswirkungen“ von vorneherein mitberücksichtigt. So sehen u.a. die Planungen für den Ausbau der A 6 AK Weinsberg – AS Bretzfeld eine Grünbrücke vor, genauso die Pläne für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren, für den Neubau der B 10 zwischen Gingen Ost und Geislingen Ost und für die B 31 neu zwischen Immenstaad und Friedrichshafen-Waggerhausen. 

Das Landeskonzept Wiedervernetzung enthält auch Konfliktpunkte, an denen Amphibienwanderstrecken Straßen kreuzen und deshalb Amphibienschutzanlagen notwendig sind. Im Jahr 2015 konnten solche Anlagen unter anderem an der B 3 bei Karlsruhe-Grötzingen, an der L 200a zwischen Deisendorf und Tüfingen, an der L 165 im Wangental bei Jestetten und an der L 1187 am Schattengrund realisiert werden. Staatssekretärin Splett dazu: „Ich freue mich, dass durch den Bau solcher Querungshilfen die Situation für die Amphibien an immer mehr Stellen verbessert und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die die Tiere bisher über die Straßen getragen haben, entlastet werden.“ 

Neues Handbuch zum Straßenbegleitgrün

Entlang der Straßen kann mit einer ökologisch orientierten Pflege von Grünflächen ein großer Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden. In Baden-Württemberg gibt es über 27.000 Hektar straßenbegleitende Gras- und Gehölzflächen. Diese übernehmen in Zeiten immer intensiver werdender Landnutzung eine wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Zudem hilft Straßenbegleitgrün ebenso wie Grünbrücken und andere Tierquerungshilfen dabei, isolierte Lebensräume miteinander zu vernetzen und stellt damit ein wichtiges Element der „grünen Infrastruktur“ dar. 

Um diese für den Naturschutz wichtigen ökologischen Funktionen zu erhalten und zu fördern, bedarf es einer fachgerechten Anlage und Pflege der Grünflächen entlang von Straßen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat vor diesem Hintergrund die im Jahr 1991 erschienene Broschüre „Grün an Straßen – Ökologische Pflege von Straßenböschungen in Baden-Württemberg“ überarbeitet und neu herausgegeben. Berücksichtigt wurden dabei auch veränderte rechtliche Regelungen wie beispielsweise die 2015 erfolgte Aufnahme des Alleenschutzes in das Naturschutzgesetz.

Die neue Broschüre richtet sich an alle mit der Durchführung und Planung der Pflege von Straßenbegleitgrün beschäftigten Fachkräfte und soll praxisnahe Handlungsempfehlungen geben. Dass diese auf fruchtbaren Boden fallen, ist sich Staatssekretärin Splett sicher: „Der richtige Mahdzeitpunkt bei der Böschungspflege, abschnittsweise Gehölzpflege und die Nachpflanzung von Alleebäumen – auch am Straßenrand ist Fachwissen und Engagement für die Artenvielfalt wichtig.“ 

Hintergrund

 

Mit dem Landeskonzept Wiedervernetzung verfügt die Straßenbauverwaltung über eine wichtige Planungsgrundlage, um die Vernetzung von Lebensräumen auch bei Ausbaumaßnahmen und bei Erhaltungsmaßnahmen an bestehenden Straßen aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Informationen zum Landeskonzept sind ebenso wie die Broschüre hier eingestellt. Dort sind auch die prioritären Konfliktstellen von Wildtierkorridoren, aber auch von Amphibienwanderstrecken an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen aufgeführt und die dringlichsten Maßnahmen gesondert aufgelistet.

Die Broschüre „Straßenbegleitgrün“ finden Sie hier.

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