Fussverkehr

Weiter geht’s: 2. Fußverkehrskonferenz für Baden-Württemberg

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Minister Hermann:  Die Förderung des Fußverkehrs ist eine Gerechtigkeitsfrage

„Weiter geht’s! Auf sicheren und bequemen Wegen.“ Unter diesem Motto fand am 16.Oktober die 2. Fußverkehrskonferenz des Landes Baden-Württemberg statt. Rund 200 KommunalvertreterInnen und ExpertInnen diskutierten über die relevanten Maßnahmen auf dem Weg zu einer fußgängerfreundlichen Kommune.

„Gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist die Möglichkeit, alltägliche Wege zu Fuß erledigen zu können, eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wo sichere und bequeme Wege für das Gehen oder die Fortbewegung mit Rollstuhl oder Kinderwagen fehlen, werden insbesondere Kinder, Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Ältere benachteiligt und in ihrer Mobilität und Lebensqualität beeinträchtigt. Fußverkehrsförderung ist daher eine Gerechtigkeitsfrage,“ sagte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL anlässlich der 2. Fußverkehrskonferenz des Landes in Stuttgart.  

„Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung das Ziel verankert, dass Baden-Württemberg fußgängerfreundlicher werden soll. Auf dem Weg zu einem fußgängerfreundlichen Land bestehen allerdings noch sehr viele Herausforderungen, die in erster Linie auf Ebene der Kommunen gelöst werden können. Die Aktivitäten des Landes haben wir daher darauf ausgerichtet, die Kommunen bei der Förderung des Fußverkehrs zu unterstützen. Erste Erfolge werden nun sichtbar“, so Minister Hermann weiter. 

Bei den Fußverkehrs-Checks, die das Land seit 2015 in ausgewählten Kommunen finanziert, wird die Situation des Fußverkehrs in Begehungen und Workshops gemeinsam mit AnwohnerInnen, Vertretern aus Politik und Verwaltung vor Ort diskutiert. Anschließend werden Maßnahmenvorschläge zur Förderung des Fußverkehrs entwickelt. 

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf dem Thema „Zebrastreifen als sichere und bequeme Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger“. „Lange Ampelphasen oder Absperrungen hindern Menschen am zu Fuß gehen. Daher setzen wir uns für mehr Zebrastreifen als sichere und bequeme Querungsmöglichkeit ein“, erläuterte Hermann. Dazu ist aktuell ein Planungsleitfaden in Arbeit, der die bundesweiten Richtlinien zu Zebrastreifen für Baden-Württemberg ergänzen wird. Städte und Gemeinden bekommen dadurch einen größeren Spielraum beim Anordnen von Zebrastreifen. Für 2018 kündigte Verkehrsminister Hermann zudem das Projekt „Mehr Zebrastreifen in Baden-Württemberg“ an. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele sichere Zebrastreifen nach dem neuen Planungsleitfaden in den Kommunen umgesetzt werden und Konzepte für Zebrastreifen entstehen. 

Außerdem stellte das Verkehrsministerium beim diesjährigen Fußverkehrs Check zum ersten Mal ein Grundlagendokument zum Fußverkehr vor. Neben Beispielen aus baden-württembergischen Kommunen liefert die Borschüre Zahlen, Fakten und Hintergrundwissen zur Bedeutung und den positiven Wirkungen des Fuß-verkehrs in den Themenfeldern Verkehr, Sicherheit, Soziale Teilhabe, Lebensqualität, Stadt- und Verkehrsplanung, Einzelhandel/ Gastronomie, Gesundheit und Umwelt. 

Insgesamt 33 Kommunen haben bislang an den Fußverkehrs-Check teilgenommen, über 1.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich aktiv eingebracht. Mehr als 450 Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger wurden vor Ort identifiziert. Einige der erkannten Mängel, wie beispielsweise Sichtbeziehungen an Zebrastreifen zu verbessern oder Verbesserungen der Barrierefreiheit, wurden von den Städten und Gemeinden sofort angegangen. Manche Städte haben im Ergebnis auch eigene Fußverkehrskonzepte erarbeitet und teilweise sollen eigene Haushaltstitel und Personalstellen für die Fußverkehrsförderung eingerichtet werden. „Aufgrund des großen Erfolgs der Fußver-kehrs-Checks werden wir auch für das nächste Jahr eine neue Runde mit weiteren Kommunen einläuten“, sagte Hermann. 

 

Hintergrund:

Allein in Baden-Württemberg verunglücken jedes Jahr mehr als 3.000 Menschen zu Fuß im Straßenverkehr, davon zwischen 50 und 80 Personen tödlich. Kinder und ältere Menschen sind besonders betroffen: 23 Prozent aller Schwerverletzen im Fußverkehr waren jünger als 15 Jahre und 57 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger waren 65 Jahre und älter. Neben der Verkehrssicherheit haben die Bedingungen für den Fußverkehr auch eine soziale Dimension: Unattraktiv gestaltete Straßen und Plätze mit viel Kfz-Verkehr und Falschparkern verhindert nachbarschaftliche Kontakte und Bewegung, aber auch Eigenversorgung und damit ein eigenverantwortliches Leben. 

 

Weitere Informationen 


Das Grundlagendokument zur Fußverkehrsförderung können Sie hier herunterladen:

Weitere Informationen zum Fußverkehr finden Sie unter Fußverkehr.

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