Das Ministerium für Verkehr hat dem Kabinett am 24. Juli 2018 den Entwurf für das überarbeitete Straßengesetz vorgelegt. Nach der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes, das nun die finanzielle Förderung von Radschnellwegen in der Baulastträgerschaft der Länder, Kreise und Gemeinden ermöglicht, muss das Landesrecht entsprechend angepasst werden.