Luftreinhaltung

Ausnahmeregelungen für Verkehrsverbote in Stuttgart präzisiert

Eine Broschüre zum Thema mit einer größeren Version der Karte finden Sie hier.

Anfahrt zu P+R-Anlagen nun geregelt möglich - Härtefallkriterien stehen fest

Am 12. März 2019 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass eine Ausnahme für Fahrten zu und von Park+Ride-Anlagen gewährt wird. Dies ermöglicht Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Umweltzone Stuttgart haben, mit ihren Diesel-Kfz der Euro-Norm 4 und schlechter mit grüner Plakette auf direktem Weg zur und von der nächst gelegenen Park+Ride-Anlage zu fahren.

Der Nachweis der berechtigten An- und Rückfahrt kann unter anderem in Form eines gültigen ÖPNV-Tickets (z. B. Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahresticket) oder eines Parkscheins bzw. Parkquittung erfolgen. Bei der Nutzung gebührenfreier Park+Ride-Anlagen ist kein Nachweis durch Vorlage eines Parkscheins möglich, weshalb im Falle einer Kontrolle die berechtigte An- bzw. Rückfahrt plausibel zu erläutern ist. Sollte die angefahrene Park+Ride-Anlage vollständig belegt sein, kann auf direktem Weg die nächstgelegene Park+Ride-Anlage angefahren werden. Fahrten im und durch den Innenstadtbereich („Kessel“) sind untersagt.

Diese Ausnahme vom Verkehrsverbot gilt für folgende Parkplätze bzw. P+R-Anlagen in der Umweltzone Stuttgart: Degerloch Albstraße, Heumaden, Obertürkheim Hafenbahnstraße, Österfeld (Unterer Grund), Plieningen, Rohr, Ruhbank (Fernsehturm), Salzäcker, Sommerrain, Vaihingen, Wagrainäcker, Weilimdorf Parkhaus, Weilimdorf Weissacher Str. Nord, Weilimdorf Weissacher Str. Süd, Zuffenhausen Am Bahnhof und Zuffenhausen Parkplatz.

Überdies wurde die Härtefallregelung für Ausnahmen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4/IV in der Umweltzone Stuttgart präzisiert. So können in besonders begründeten privaten oder unternehmerischen Härtefällen im Einzelfall Ausnahmen von den Verkehrsverboten erteilt werden.

Bei unternehmerischen Härtefällen gilt dies insbesondere für Kleinbetriebe. Ein solcher Härtefall ist in der Regel durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder einer gleichwertig befähigten Person zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines geeigneten Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde. Ausnahmen können danach auch für Fahrten von Kundinnen und Kunden zu und von Kfz-Werkstätten erteilt werden, sofern die jeweilige Kfz-Werkstätte durch die Verkehrsverbote nachweislich in ihrer Existenz bedroht ist. Analog können diese Härtefallkriterien in besonderen Einzelfällen auch auf Fahrzeuge eines gemeinnützigen Vereins angewendet werden.

Bei privaten Härtefällen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand nachfolgend aufgeführter Beträge beurteilt:

Zumutbarkeitsgrenze     Monatliches Nettogehalt
1-Personen-Haushalt     1415,00 €
2-Personen-Haushalt     1950,00 €
3-Personen-Haushalt     2275,00 €
4-Personen-Haushalt     2640,00 €
 

Die Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist.

Aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart wurde die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck wurde die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht.

Unabhängig von der Zumutbarkeitsgrenze kann bei privaten Härtefällen, die persönliche und unaufschiebbare Gründe in geeigneter Weise nachweisen können, eine Ausnahme erteilt werden, wenn:  

  • die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden wie z.B. Umzug oder Neuwagen-Kaufanbahnung mit Inzahlungnahme (temporärer Fahrtzweck),
  • die wenigen monatlichen Sonderfahrten zur familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren dienen, wobei regelmäßige Fahrten zur Schule, Krippe, Kita, Kindergarten oder zur Freizeitgestaltung ausgeschlossen sind (sog. „Elterntaxis“) (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder
  • wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, z.B. sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Weitere Meldungen

Benjamin Hechler
  • PRESSE

Neue Pressestellen-Leitung im Verkehrsministerium

car, road, traffic, trafficlight, driving, caution, street, urban, transport, safety, city, transportation, signal, driver, vehicle, travel, asphalt, speed, trip, city life, rush hour, sunrise, sunset, stoplight, drive, business, background, illuminated, red, stop, night, streetlights, motion, glow, lights, evening, journey, automobile, blur, light, cross, roadsign, green, regulation, color, go, crossroad, town, arrow, abstract
  • Strasse

Land startet Testfeld mit KI-gesteuerten Ampeln in Ellwangen

Regionalzug im gelb-schwarz-weißen Design von bwegt an der Haltestelle Maulbronn-West
  • SCHIENE

Zusatzzüge zum Maulbronner Klosterfest

Zug auf Gleisen mit Frankreich-Flagge im Hintergrund.
  • Deutschlandticket

Freie Fahrt für junge Menschen

Timo Hildebrand hält ein schwarzes T-SHirt mit dem Logo von Team Vision Zero in die Kamera.
  • Team Vision Zero

Videoaktion: Treffen mit Timo Hildebrand und 110 Trainingsshirts zu gewinnen

An einem Bahnhof stehen versetzt nebeneinander drei verschiedene Züge.
  • Schiene

Qualität im regionalen Bahnverkehr verschlechtert

Das Gebäude des Bundesrates in Berlin (Bild: Bundesrat)
  • Verkehrssicherheit

StVG-Novelle: Umwelt- und Gesundheitsschutz leichter

An einem Gleis werden Arbeiten verrichtet. Funken sprühen.
  • Schiene

Vermittlungsausschuss einig bei Bahnmodernisierung

Stromabnehmer auf dem Dach eines Lastwagen berührt eine Oberleitung.
  • EWAYBW

eWayBW-Testbetrieb wird verlängert

Zwei Radfahrende fahren auf einem Radweg am Straßenrand.
  • RAD

Fahr Rad! während der Streckensperrung der S4 Eppingen – Heilbronn

Feuerwehr, Rettungssanitäterinnen und -sanitäter setzen sich für sichere Landstraßen ein. Kilian Wieczorek, Ronja Ester und Marco Brand (v.l.n.r.) unterstützen die Vision von Null Verkehrstoten und geben Tipps
  • TEAM VISION ZERO

Freiwillig Tempo 80 für weniger Unfälle auf Landstraßen

  • MOVERS

Schulradeln 2024: Gemeinsam radeln für einen aktiven Schulweg

Das RadKULTUR-Bike (Bild: Graffiti)
  • RAD

JobBike BW startet nun auch für Landesbedienstete

von links nach rechts: Damaris Lemstra, Beratungsstelle Bike+Ride, Staatssekretärin Elke Zimmer und Fabian Küstner, Beratungsstelle Bike+Ride
  • Rad

Deutscher Fahrradpreis geht an die Beratungsstelle Bike+Ride

  • Auto

Softwareentwicklung Strategiedialog Automobilwirtschaft

Zu sehen sind: Vorsitzende der Geschäftsführung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Dr. Alexander Pischon; Minister für Verkehr Baden-Württemberg Winfried Hermann; VBK-Geschäftsführer Christian Höglmeier
  • SCHIENE

Land fördert neue Stadtbahnzüge mit 101 Millionen Euro

Arlinger Tunnel und die zugehörigen Solarzellen
  • STRASSE

Erster Bauabschnitt der Westtangente Pforzheim

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • S21

S-21-Mehrkostenklage der DB

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
  • STRASSE

B29-Sanierung mit Premiere der BIM-Drohne

Ein Mann steht in einer Gruppe von Trommlern und freut sich.
  • FUSSVERKEHR

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • RADWEG

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • LANDESGARTENSCHAU

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • STADTRADELN

STADTRADELN 2024 – Auftakt mit Team Landesministerien

Mitarbeiter auf einer Baustelle im Gespräch (Bild: stock.adobe.com/ Agnor Mark Rayan)
  • STRASSE

Rund 46 Millionen Euro für kommunale Straßen und Brücken

Ein abgewandeltes Ortsschild auf dem das Wort Lärm durchgestrichen ist und ein Pfeil in Richtung des Wortes Ruhe weist. (Bild: Fotolia.com/ K.C.)
  • Lärm

Tempo 30 hilft gegen Straßenlärm