Viele Amphibien fallen während der jährlichen Amphibienwanderung dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Verkehrsministerium arbeitet daran wichtige Wanderstrecken von Amphibien zu finden. Vom Land geförderte Schutzanlagen sollen die Tiere bei ihrer Wanderung besser schützen.
Aus den 90er-Jahren existieren Studien zu Amphibienwanderungen an bestehenden Straßen, die in Zusammenarbeit der Verkehrs- und Naturschutzressorts entstanden sind. Seither fand keine landesweite Erhebung/Zusammenführung der Daten mehr statt. Um Konfliktpunkte zu ermitteln, die am dringendsten eine dauerhafte Amphibienschutzanlage benötigen, ist die Kenntnis des aktuellen saisonalen Wandergeschehens jedoch unabdingbar. Das Ministerium für Verkehr startete im Frühjahr 2014 ein Kooperationsprojekt mit dem NABU Baden-Württemberg zur landesweiten Erfassung und Priorisierung der Amphibienwanderstrecken. Das Ministerium für Verkehr hat dazu eine Abfrage bei den Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden zu bekannten Amphibienwanderstrecken durchgeführt.
In Ergänzung hierzu hat der NABU Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Büro für Landschaftsökologie Hubert Laufer eine Abfrage zu bekannten Amphibienwanderstrecken bei den örtlichen Gruppen des NABU und weiteren Naturschutzverbänden durchgeführt. Zahlreiche Ortsgruppen der Naturschutzverbände haben hierbei wertvolle Daten zu bekannten Amphibienwanderstrecken geliefert.
Konfliktstellen für Amphibien ermittelt
Auf Grundlage der gewonnenen Daten wurde eine Liste mit allen gemeldeten Amphibienwanderstrecken im Land (PDF) aufgesetzt. Zur Plausibilisierung wurden die Daten unter anderem mit den Ergebnissen einer Studie aus dem Jahr 1994 zu Amphibienwanderungen an bestehenden Straßen abgeglichen.
Aus über 200 näher untersuchten Strecken wurden für jeden Regierungsbezirk die zehn dringendsten Konfliktstellen ermittelt. Bei der Auswahl dieser Stellen wurden Kriterien wie Amphibienzahl, Artenzahl, Gefährdungsgrad der nachgewiesenen Arten sowie Zustand und Betreuung eventuell vorhandener Schutzeinrichtungen berücksichtigt.
Für jede der Top 10-Konfliktstellen wurde ein individueller Steckbrief erarbeitet, in dem der Streckenabschnitt, die betroffenen Arten, die bisherigen Schutzmaßnahmen (falls vorhanden) und vor allem auch die erforderlichen Maßnahmen zum optimalen Schutz der wandernden Amphibien dargestellt werden.
Land fördert Schutzanlagen für Amphibien
Über die Hälfte der prioritären Amphibienwanderstrecken liegt an Straßen im Zuständigkeitsbereich von Landkreisen, Städten und Gemeinden, die deren Baulast unterliegen. Damit das Landeskonzept Wiedervernetzung auch an diesen kommunalen Straßen sukzessive umgesetzt werden kann, förderte das Ministerium für Verkehr anteilig sieben Amphibienschutzanlagen aus dem Landeskonzept über das Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt (2018/2019).
Seit 2020 werden Amphibienschutzanlagen und weitere Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an kommunalen Straßen, Rad- und Schienenwegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG - Stichpunkt Wiedervernetzung) gefördert. Das Ministerium für Verkehr geht davon aus, dass die Förderung zu einer raschen Umsetzung des Landeskonzeptes Wiedervernetzung an kommunalen Straßen beiträgt und bittet die Kommunen, von dieser Förderung Gebrauch zu machen.