Naturschutz

Bundesprogramm Wiedervernetzung

Ziel des Bundesprogramms ist es, die durch das Bundesfernstraßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore, beispielsweise durch den Bau von Querungshilfen für Tiere, wieder miteinander zu vernetzen.

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Grünbrücke über die B 464 südlich von Böblingen (Bilderquelle: Martin Stollberg)

Das Bundesprogramm zur Wiedervernetzung von Lebensräumen berücksichtigt ausschließlich Lebensräume, die durch Bundesfernstraßen getrennt sind. Es beinhaltet keine Maßnahmen anderer Verkehrsträger oder Maßnahmen im nachgeordneten Straßennetz, wie z.B. Landesstraßen. Es setzt sich aus den Aktionsfeldern Straßenbau, Naturschutz und Landschaftspflege sowie räumliche Gesamtplanung zusammen. Es enthält 14 Abschnitte an Autobahnen und Bundesstraßen in Baden-Württemberg, an denen mittel- bis langfristig Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen umgesetzt werden sollen (z. B. Grünbrücken). Die Zuständigkeit für Autobahnen und somit auch für die Grünbrücken an Autobahnen liegt seit dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes. Zu jedem prioritären Wiedervernetzungsabschnitt liegt ein Steckbrief vor (Steckbriefe Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen, Regierungspräsidium Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg). Das Bundesprogramm Wiedervernetzung wurde im Februar 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Das Ministerium für Verkehr hat gemeinsam mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg  die in Baden-Württemberg liegenden vorrangigen Wiedervernetzungsabschnitte des Bundesprogramms priorisiert. Die Abschnitte an der A 6 und an der A 81 wurden mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur anstelle der bisher im Bundesprogramm enthaltenen prioritären Abschnitte BW 8 (an der A 81 östlich Oberndorf am Neckar) und BW 12 (an der B 35 südlich Maulbronn) in das Bundesprogramm aufgenommen.

Von den 14 Maßnahmen des Bundesprogramms ist die Grünbrücke „Imberg“ an der A 8 östlich von Merklingen fertig gestellt. Darüber hinaus haben die Regierungspräsidien bei zehn weiteren prioritären Abschnitten die Arbeiten zur Standortfindung bzw. die Planungen für Wiedervernetzungsmaßnahmen aufgenommen. Diese können der Tabelle  Prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte  in BW entnommen werden. In Kürze ist der Baubeginn einer weiteren Maßnahme vorgesehen (Optimierung einer Unterführung der A 5 südlich Rastatt/Niederbühl). Die Arbeiten für die Grünbrücken an Autobahnen in Baden-Württemberg werden von der Autobahn GmbH des Bundes fortgeführt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg ist fachlich in die Verortung und Gestaltung der Maßnahmen eingebunden.

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