Was wird gefördert?
Das LGVFG bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der kommunalen Verkehrswende. Begleitend dazu unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Kommunen durch die Förderung qualifizierter Fachkonzepte und die Personalstellenförderung im Bereich nachhaltige Mobilität.
Mit der Förderung qualifizierter Fachkonzepte (Konzeptionsförderung) unterstützt das Land Kommunen dabei, eine ganzheitliche Verkehrsplanung zu erstellen. Im Fokus steht dabei die stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Mobilität. Gefördert werden beispielsweise Konzeptionen in den Bereichen Rad- und Fußverkehr, Elektromobilität, Parken und Multimodale Knoten.
Mit der Personalstellenförderung unterstützt das Land die Kommunen beim Aufbau notwendiger personeller Kapazitäten. Die Kommunen werden durch die geförderten Personalstellen in die Lage versetzt, die attraktiven Förderungen von Bund und Land im Bereich der nachhaltigen Mobilität ideal auszuschöpfen. Gefördert werden beispielsweise Stellen in den Bereichen Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen und Radverkehr.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Konzeptionsförderung: Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde
- Personalstellenförderung: Stadt- und Landkreise, Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Verkehrsbehörde, kommunale Unternehmen wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen und -verbünde in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune
Angaben zur Höhe der Förderung
Die Förderquote für Konzeptionen beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro. Die Förderung ist auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Förderquote für Personalstellen beträgt 50 Prozent der Personalkosten. Die Förderung erfolgt anhand von Pauschalsätzen.
Antrag stellen und loslegen
Konzeptionsförderung
- Laden Sie das Antragsformular von der Website des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Reichen Sie den Antrag in zweifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit einem Angebot zur Konzeptionserstellung beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Personalstellenförderung
- Laden Sie den entsprechenden Antrag von der Website der KEA Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Reichen Sie den Antrag digital bei der KEA Klimaschutzund Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ein.
Fristen
- Die Antragsstellung für die Konzeptionsförderung ist unterjährig möglich.
- Die Antragsfrist für die Personalstellenförderung entnehmen Sie der Website des Ministeriums für Verkehr.
Anlagen und weitere Informationen
Flyer: Fachkonzepte und Personal - Förderung für Kommunen (PDF, nicht barrierefrei)