Das Land Baden-Württemberg fördert über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und die Richtlinie Schienenfahrzeugförderung (PDF, barrierefrei) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden die Beschaffung von neuen Schienenfahrzeugen sowie von Fahrzeugverlängerungen zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Zuwendungsberechtigt sind insbesondere Verkehrsunternehmen und Kommunen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, im Falle von Kapazitätsausweitung beträgt der Fördersatz bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für batterieelektrische (BEMU) - und Brennstoffzellenfahrzeuge (HEMU) beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Anmeldungen zum Förderprogramm sind stichtagsunabhängig möglich und sind bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) als Bewilligungsstelle einzureichen. Die Einzelheiten insbesondere zum Förderverfahren ergeben sich aus der Richtlinie Schienenfahrzeugförderung und ergänzend aus der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LGVFG (VwV-LGVFG). Die Beratung vor und im Förderverfahren über die Fördermodalitäten erfolgt durch die L-Bank.
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