StVO

Debatte zur StVO-Novelle im Bundesrat

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Radfahrer im Berufsverkehr (Bild: Fotolia.com/ Kara)

Verkehrsminister Hermann: „Keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer“

Der Bundesrat hat heute (18. September) über die Anträge beraten und abgestimmt, wie mit dem vom BMVI verursachten Formfehler in der StVO-Novelle aus dem Frühjahr umzugehen ist. Dieser Formfehler führt zur Nichtigkeit der Bußgeldkatalog-Verordnung und somit zu Unsicherheiten, welche Sanktionen im Straßenverkehr derzeit gültig sind.

Die Landesverkehrsminister der CDU/CSU, FDP und SPD sind mit ihrem Versuch gescheitert, im Zuge der notwendigen Korrektur des Formfehlers auch die erst im Frühjahr beschlossenen verschärften Sanktionen für Raser wieder abzumildern. Dieser Vorschlag fand im Bundesrat keine Mehrheit und scheiterte am Widerstand der grün-mitregierten Länder. Die Verkehrsminister der GRÜNEN haben vorgeschlagen, lediglich den Formfehler zu korrigieren und den Bußgeldkatalog rechtsfehlerfrei und inhaltsgleich erneut zu erlassen. Auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.

Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg: „Die ursprüngliche StVO sollte mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer auf dem Rad und zu Fuß sicherstellen. An diesem Ziel halten wir fest.“

Unter anderem hatte neue Bußgeldkatalog vorgesehen, für zu schnell fahrende PKW bei einem erstmaligen Verstoß einer Überschreitung des Tempolimits innerorts von 21 km/h und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen.
Diese Regelung wollten die Landesverkehrsminister der CDU/CSU, FDP und SPD nur noch in Ausnahmefällen gelten lassen.

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