Bahn

Ergänzungsstation S 21 laut Gutachten technisch machbar

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Tiefbahnhof mit Ergänzungsstation

Minister Hermann: Zur Erreichung der Klimaziele müssen im Eisenbahnknoten Stuttgart auch nach 2030 weitere Leistungssteigerungen möglich sein.

Eine unterirdische Ergänzungsstation zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ist den Ergebnissen eines vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens zufolge technisch machbar. Sie ist auch vereinbar mit der städtebaulichen Entwicklung des freiwerdenden Bahngeländes durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Dienstag bei der Vorstellung des Gutachtens der Verkehrsexperten des Planungsbüros Obermeyer Planen + Beraten GmbH: „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels muss es auch nach 2030 mit dem Ausbau des Schienenverkehrs weitergehen können. Deshalb gilt es, die Leistungsfähigkeit des Schienenknotens Stuttgart weiterzuentwickeln. Die S-Bahn-Stammstrecke und der neue Tiefbahnhof werden in den 30er Jahren an ihre Grenzen stoßen. Die Ergänzungsstation ist für den Ausbau des S-Bahn- und des Regionalbahnsystems eine wesentliche Voraussetzung. Sie dient auch bei Störfällen als Ausweichmöglichkeit.“

Der Abschlussbericht der Untersuchung wurde im Ministerium fachlich geprüft und mit den S-21-Projektpartnern Landeshauptstadt und Verband Region Stuttgart sowie mit den Verkehrsfachleuten in den Koalitionsfraktionen im Landtag beraten.

Hinweise und Stellungnahmen der Landeshauptstadt und ihrer Fachleute zu verschiedenen bautechnischen und vor allem städtebaulichen Aspekten wurden in dem Gutachten aufgegriffen und verarbeitet.

Die zentralen Aussagen der Gutachter lauten:

Machbarkeit

  • die Ergänzungsstation ist technisch sowie baulich umsetzbar und die angestrebten Funktionen können erreicht werden
  • in der gewählten Tieflage gibt es keine schwerwiegenden oder unüberwindbaren Beeinträchtigungen von Städtebau und Umweltbelangen
  • alle drei Zulaufrichtungen können mit technisch guten Lösungen an die Ergänzungsstation angeschlossen werden:
    - von Feuerbach (Fern- und S-Bahngleise)
    - von Bad Cannstatt (S-Bahngleise)
    - von Stuttgart-Vaihingen (Panoramabahn)

Streckenführung

Die Strecke verläuft (aufgrund der Bebauungswünsche der Landeshauptstadt Stuttgart) überwiegend unterirdisch. Die Vorzugsvariante der Ergänzungsstation liegt am Hauptbahnhof in unmittelbarer Nähe zur S-Bahn entlang des Bankenviertels.

Städtebau

  • Es werden keine Gebäude verhindert oder geplante Wohnungen blockiert,
  • Lediglich während des Baus der Trasse kommt es vorübergehend zu baulichen Einschränkungen
  • Selbst bei unterfahrenen Gebäuden sind einstöckige Kellergeschosse möglich,
  • In den zur Überbauung vorgesehenen Bereichen der Station sowie der Tunnel werden umfangreiche Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz ergriffen
  • Städtebauliche Abläufe und Auswirkungen sind noch im Detail mit der Stadt zu beraten

Kosten

  • Ca. 233 Mio. Euro für Ergänzungsstation
  • Weitere Kosten für Zuläufe Bad Cannstatt, Feuerbach, Mittnachtstraße, Panoramabahn: ca. 552 Mio. Euro
  • Gesamtkosten inklusive Anschlüsse an 3 Richtungen: ca. 785 Mio. Euro
  • Darin sind 50 % Zuschläge (262 Mio. Euro) für die Baustelleneinrichtung, die Planungskosten und für Unvorhergesehenes bzw. Sonstiges enthalten

Planungs- und Bauzeit

  • Ca. 6 Jahre Planungszeit (inkl. Genehmigungsverfahren)
  • Anschließend ca. 6-7 Jahre Bauzeit
  • Ca. drei Jahre der Bauzeit sind Rohbauzeit, danach könnte während Ausbau- und Probebetrieb gleichzeitig mit dem Bau von Gebäudebau begonnen werden
  • Die Bauabläufe von Ergänzungsstation und Städtebau sind eng miteinander abzustimmen

Kostenübersicht

 

Baukosten

Gesamtkosten
inkl. Zuschläge

 

in Mio. €

in Mio. €

Ergänzungsstation

155

233

 

 

 

Zulauf Abschnitt Mittnachtstraße bis Ergänzungsstation

97

146

Zulauf Feuerbach

46

69

Zulauf Bad Cannstatt

139

208

Zulauf Panoramabahn

86

129

Summe Zuläufe

368

552

 

 

 

Ergänzungsstation und Zuläufe

523

785

Zuschläge (Unvorhergesehenes, Baustelleneinrichtung,
Planungskosten)

262

 

Gesamtkosten

785

 

Anlagen

Präsentation Machbarkeitsstudie Ergänzungsstation (PDF)

Machbarkeitsstudie Ergänzungsstation Stuttgart Hauptbahnhof (PDF)

Weitere Meldungen

Blühende Fläche neben dem Straßenverkehr
Straße

Wo Straßen aufblühen: Zehn Kommunen zeigen, wie Wandel gelingt

Mehrere Straßenschilder stehen in einem Schuppen nebeneinander.
Straße

Neue Werkstatt-, Wasch- und Fahrzeughalle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Ein Aufsteller mit Flyern.
bwegt

Verkauf von Fahrkarten aus einem Guss

Ein Bagger lädt Schutt ab (Bidlerquelle: pixabay/wheel-loader-2580470/1920)
Albaufstieg

Albaufstieg freigegeben

Verschiedene Mobilitätsicons von Bus über Auto bis Bahn liegen auf einer Baden-Württemberg-Karte.
Mobilität

Baden-Württemberg veröffentlicht erstmals landesweites Verkehrsmodell

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Fahrplan

Fahrplanwechsel bringt neue und schnellere Verbindungen

Baumwiese (Bild: pixabay/ 2916763)
Straße

Was Streuobstwiesen mit dem Straßenbau zu tun haben

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Rad

Rekordrunde fürs Rad: Baden-Württemberg begeistert beim STADTRADELN 2025

Mannheimer Hafen bei Nacht (Bild: Staatliche Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbH, www.logistik-bw.de)
Hafen

Hafen Mannheim: Erprobter Dialog wird institutionalisiert

Straße

Straßenmeistereien bereit für Wintersaison

Rendering der Bahnsteighalle von Stuttgart 21 mit einem einfahrenden Zug.
Stuttgart 21

Bahn verschiebt Start von Stuttgart 21 erneut

Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.
Bus

Zehn Jahre Bürgerbusse im Land – 300 Geschichten des Engagements

Ein bwegt-Zug fährt am Bodensee vorbei.
Schiene

Planungen für die Bodenseegürtelbahn gehen weiter

Eingang zu einem bwegt-Fahrgastcenter mit großer Beschilderung
Fahrgastcenter

Einheitliche Fahrgastcenter für Bahnreisende

Ein Zug fährt an einem Bahnsteig ein.
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen