25 Millionen Euro für Busförderprogramm 2021
Baden-Württemberg nimmt den Klimaschutz ernst und baut sein Programm zur Busförderung weiter aus. Das Verkehrsministerium stellt in diesem Jahr Mittel zur Förderung von Linien- und Bürgerbussen in Höhe von 25,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am Montag (28. Juni) bekanntgab, werden die öffentlichen und privaten Busunternehmen vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben unterstützt. „Insbesondere der Umstieg auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb erfordert von den Unternehmen hohe Einstiegsinvestitionen. Neben den Bussen muss zunächst auch die erforderliche Infrastruktur wie Ladestationen und Tanksäulen oder Werkstattkapazitäten geschaffen werden. Beides ist noch sehr teuer und wir wollen die Unternehmen daher bei diesem notwendigen Schritt nicht alleine lassen.“
Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehre betreiben, sowie Bürgerbusvereine, Kommunen und Landkreise.
Minister Hermann erläuterte: „Mit der Busförderung und dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz haben wir die Möglichkeit beides – Fahrzeuge und Infrastruktur – zu fördern. Damit können wir die Verkehrswende wirklich voranbringen.“
EU gibt ab August Mindestquoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen vor („Clean Vehicles Directive“ – CVD)
Mit der Änderung der Richtlinie 2009/33/EG gibt die EU bereits von August 2021 an für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gesetzliche Quoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen vor. Der Bund setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) um.
Es ist ein Ziel des Landes Baden-Württemberg, die Mehrkosten für die Anschaffung der elektrisch betriebenen Busse im ÖPNV ergänzend zum Bund durch Förderinstrumente des Landes abzufedern. Mit der neuen Ausrichtung der Busförderung trägt das Verkehrsministerium dazu bei, die negativen Folgen für die Verkehrsunternehmen so weit wie möglich aufzufangen. „Mit den erhöhten Förderquoten von bis zu 200.000 Euro beim Standardbus, der grundsätzlichen Kombinationsmöglichkeit der Landes- mit einer Bundesförderung und der Aufhebung der Höchstzahl zuwendungsfähiger Fahrzeuge je Unternehmen stellen wir die Weichen in Richtung Zukunftsfähigkeit des Busverkehrs“, erklärte Minister Hermann. Natürlich müssen hierbei neben vergaberechtlichen auch beihilferechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Er fügte hinzu: „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass unsere Busunternehmer im Land diese Herausforderung meistern werden.“
Weitere Hinweise:
Die Antragsbearbeitung für das Busförderprogramm erfolgt wie in den Vorjahren durch die L-Bank.
Eine Antragstellung ist möglich, sobald das dafür notwendige Antragsformular erarbeitet und auf der Homepage der L-Bank eingestellt ist. Es wird mit einer Veröffentlichung des Formulars am 1. Juli 2021 gerechnet. Von diesem Zeitpunkt an wird es möglich sein, Anträge bei der L-Bank einzureichen.
Alle Informationen zur Busförderung finden Sie auf den Homepages der L-Bank (https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/nahverkehrsfinanzierung.html) und des Verkehrsministeriums (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/).
Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs „Nullemissionsbusse“ unterstützt die e-mobil BW GmbH Busunternehmen bei der Antragsstellung für die angekündigte Bundesförderrichtlinie für Busse mit alternativen Antrieben und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der e-mobil BW:
https://www.e-mobilbw.de/