ÖPNV

Land legt Programm zur Schienenfahrzeugförderung auf

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60 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2019

Das Landesverkehrsministerium hat am 28. September 2017 das Sonderprogramm zur Schienenfahrzeugförderung veröffentlicht. Darin werden den Kommunen Fördermittel für die Neubeschaffung und Sanierung von Schienenfahrzeugen auf Straßen- und Stadtbahnnetzen sowie kommunalen Nebenbahnen bereitgestellt. Für die Jahre 2017 bis 2019 stehen insgesamt 60 Millionen Euro aus Sanierungsmitteln im Landeshaushalt zur Verfügung.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL erläuterte: „Dies ist ein wichtiger Baustein für die Stärkung und Modernisierung des ÖPNV. Durch den Einsatz moderner Fahrzeuge wird der Öffentliche Nahverkehr attraktiver und damit kann es gelingen, dass mehr Menschen umsteigen. Die Modernisierung von Schienenfahrzeugen ist in den Städten des Landes mit ihren Stadtbahnnetzen nicht nur ein Beitrag zur Entlastung der Straßen und damit ein Beitrag zur Luftreinhaltung, sondern sie ist auch von Bedeutung für die Mobilität in vielen Landkreisen mit Nebenbahnen.“

Anmeldungen zum Programm können Kommunen und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent in kommunalem Eigentum stehen oder kommunale Zweckverbände sind, ab dem 1. Oktober 2017 bei den Regierungspräsidien einreichen.

Um möglichst viele Fahrzeuge fördern zu können und den wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln zu gewährleisten, erfolgt die Förderung mittels eines festen Pauschalsatzes je Fahrzeug.

Landesweit gibt es rund 750 Fahrzeuge in den kommunalen Schienennetzen, vorwiegend Stadt- und Straßenbahnen. Zur Erhaltung von Sicherheit und Qualität des Fahrbetriebs müssen davon durchschnittlich rund 20 bis 25 Fahrzeuge jährlich erneuert werden.

Minister Hermann unterstrich: „Die kommunalen Verkehrsunternehmen sind mit den Ersatzinvestitionen in Anbetracht der zunehmend in die Jahre gekommenen Fahrzeuge überaus gefordert. Das Land stellt sich mit diesem Programm seiner Verantwortung und setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.“

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums und der Regierungspräsidien.

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