Frist für Verjährung möglicher wechselseitiger Ansprüche der Projektpartner durch gemeinsame Gespräche verlängert
Die Projektpartner des Bahnprojekts Stuttgart 21 lassen sich nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann durch die Klage der Deutschen Bahn nicht auseinanderdividieren. „Wir haben ein gemeinsames Ziel und wollen als freiwillige Unterstützer eines milliardenschweren Bahnprojekts auf keinen Fall über die ohnehin bereits erheblichen Zuschüsse hinaus noch mehr Kosten übernehmen“, erklärte der Minister am Freitag nach einem Treffen der Projektpartner Land, Verband Region Stuttgart (VRS), Landeshauptstadt und Flughafengesellschaft (FSG). Er fügte hinzu: „Wir werden alle rechtlichen und politischen Mittel einsetzen, um dieses Ansinnen eines Bundesunternehmens an die S-21-Vertragspartner abzuwehren.“
Diese hatten sich zu einem intensiven Meinungsaustausch über die Auswirkungen der Klage der DB getroffen. Die Vertreter des Landes, der Stadt Stuttgart, des VRS und der FSG tauschten sich zu möglichen wechselseitigen Ansprüchen aus. Sie verständigten sich darauf, zunächst die Klage der DB zu prüfen und eine Lösung der Verjährungsfrage zwischen den Projektpartnern anzustreben. Damit ist die Verjährung möglicher wechselseitiger Ansprüche der Projektpartner vorerst gehemmt weshalb eine Klage des Landes nicht notwendig ist.