Ministerien informieren Kabinett über Umsetzung der Maßnahmen und Projekte
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Verkehr haben das Landeskabinett am 21. Mai 2019 über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt informiert.
„Das im November 2017 ins Leben gerufene Sonderprogramm ist sehr wertvoll für den Erhalt unserer heimischer Tier- und Pflanzenarten“, betonten Umweltminister Untersteller, Landwirtschaftsminister Hauk und Verkehrsminister Hermann vor dem Ministerrat. Wenngleich viele Maßnahmen noch nicht abgeschlossen seien, könne man bereits heute erkennen, dass das Programm der Artenvielfalt im Land guttue.
Für das Sonderprogramm stehen für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 30 Millionen Euro für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten sowie 6 Millionen Euro für ein zusätzliches Monitoring zur Verfügung.
Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten schaffen
Über das Sonderprogramm werden Maßnahmen und Projekte aus den unterschiedlichsten Handlungsfeldern unterstützt. Das Umweltministerium investiert insbesondere in die Pflege und Optimierung von Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten, die Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Arten, den Schutz der Moore und einen landesweiten Biotopverbund.
Im Jahr 2018 wurden in diesen Bereichen mehr als 1.300 Vorhaben mit rund sechs Millionen Euro gefördert und zu einem großen Teil auch umgesetzt. „Es sind nicht nur die großen und spektakulären Maßnahmen, die den Artenschutz voranbringen. Wichtig ist, dass unsere Konzepte für einen längeren Zeitraum ausgelegt sind und möglichst flächendeckend wirken“, so Umweltminister Franz Untersteller. „Gleichzeitig bauen wir ein landesweites Insektenmonitoring auf, um zukünftig zu wissen, wie sich die Insekten im Land entwickeln. Solche Informationen sind unerlässlich, um dem Insektensterben mit gezielten Maßnahmen gegensteuern zu können“, erläutert Untersteller.
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, ergänzte: „Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) insbesondere zwei FAKT-Maßnahmen mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sonderprogramm unterstützt. Die Maßnahmen kommen bei unserer Landwirtschaft sehr gut an!“ Allein im Jahr 2018 seien über FAKT von den Landwirten rund 16.000 Hektar Blühflächen angelegt worden.
„Weiter unterstützt das MLR in der Landwirtschaft Projekte zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, zur Sicherung genetischer Ressourcen und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Ackerbauregionen und gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung. Ein Projekt zur Außer-Haus-Verpflegung versucht, den Anteil regional und ökologisch erzeugter Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung zu stärken. Schwerpunkte in der Waldwirtschaft sind Naturparke und Natura 2000, Wildtiermanagement, Biodiversitätsmanagement, Beratung und Vertragsnaturschutz, sowie Monitoring von Waldlebensräumen“, so Hauk.
Auch Verkehrsminister Winfried Hermann ist überzeugt, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt eine der wichtigen Zukunftsaufgaben darstellt. Das Verkehrsministerium fördert die Artenvielfalt auf den Flächen entlang von Straßen, beispielsweise durch Ansaat insektenfreundlicher Blühmischungen und Aushagerung. Außerdem werden Amphibienschutzanlagen an Kreis- und Gemeindestraßen gefördert. „So setzen wir das Landeskonzept Wiedervernetzung an kommunalen Straßen um“, sagte Hermann. Die Anlagen erhöhten die Verkehrssicherheit und ermöglichten den Tieren, Straßen gefahrlos zu überqueren.
„Die Flächen entlang der Straßen in unserem Land, immerhin etwa 27.000 Hektar, sind Rückzugs- und Lebensraum einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten und stärken den Biotopverbund. Die Flächen bieten uns die Chance, gezielt und flächenwirksam die biologische Vielfalt zu stärken. Diese Chance nutzen wir“, betonte der Verkehrsminister, „und das Sonderprogramm erhöht unsere Möglichkeiten.“
Sonderprogramm soll fortgesetzt werden
Für Untersteller, Hauk und Hermann ist die Fortführung des Sonderprogramms über das Jahr 2019 hinaus zwingend erforderlich: „Die biologische Vielfalt zu erhalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Nur wenn wir den eingeschlagenen Weg konsequent gemeinsam fortsetzen, werden wir nachhaltige Erfolge erzielen“, sagten die drei Minister einstimmig.
Auch das aus acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehende begleitende Fachgremium hält in seinem 1. Zwischenbericht zur Evaluation des Sonderprogramms dessen Fortführung für dringend erforderlich.
Der Ministerrat unterstützt ebenfalls die gemeinsame Initiative und hat sich für die Weiterführung des Programms in den kommenden beiden Jahren ausgesprochen.
Nähere Informationen zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt stehen auf der Internetseite des Umweltministeriums und auf der VM Homepage.
Quelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW