Die Übertragung der Maßnahmen an der B 31 am Bodensee zwischen Überlingen und Friedrichshafen und an der B 27 bei Neckarsulm ist ein weiterer Schritt, die bei der DEGES zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten verstärkt auch wieder für Straßenverkehrsprojekte in Baden-Württemberg zu nutzen. Ziel ist insbesondere eine Entlastung der Regierungspräsidien mit Fokus auf die Straßen- und Brückenerhaltung, zugleich aber auch eine verlässliche Umsetzung von Bedarfsplanmaßnahmen.
Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Mit der Übertragung der Abschnitte ist sichergestellt, dass wir alle Planungskapazitäten effizient nutzen. Die DEGES kann dabei auf ihre reichhaltigen Erfahrungen im Straßenbau zurückgreifen und die Planung zügig vorantreiben. Gleichzeitig versetzen wir die Regierungspräsidien in die Lage, sich mit vollem Einsatz den großen Herausforderungen beim Erhalt und der Sanierung unserer Straßen und Brücken zu widmen.“
Zur Verfügung stehende Planungsressourcen nutzen
Das Land Baden-Württemberg steht wie alle Länder der Bundesrepublik vor großen Herausforderungen im Bereich des Straßenbaus. Der Fokus liegt hierbei langfristig auf der Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes, wobei insbesondere der Sanierung von Brückenbauwerken der größte Stellenwert eingeräumt werden muss. Diese stellen derzeit die Achillesferse an Bundes- und Landesstraßen dar. Gleichzeitig müssen aber unter anderem auch Radschnellwege, Radwege, Hangsicherungs-, Lärmschutz- und Wiedervernetzungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an Planung, Baurechtserlangung und Umsetzung eines Straßenbauprojektes bei gleichzeitig immer spürbareren Auswirkungen des Fachkräftemangels, muss das Land alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um auch zukünftig die ihm obliegenden Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen zu können. Mit der Entscheidung des Bundes, die DEGES weiterhin als gemeinsame Projektgesellschaft des Bundes und der Länder fortzuführen, ist es dem Land Baden-Württemberg möglich, auf die Planungsressourcen der DEGES zurückzugreifen.
Übergabe von vier Bedarfsplanmaßnahmen
Der Aufsichtsrat der DEGES gab bei einer Sitzung nun grünes Licht für die Übergabe der Maßnahmen B 31 Friedrichshafen/Waggershausen-Friedrichshafen (B 30 alt), B 31 Überlingen/O – Oberuhldingen, B 31 Oberuhldingen – Meersburg/W sowie der B 27 AS Neckarsulm – B 27/L 1095 an die DEGES. Hierdurch geht die Planungsverantwortung vom jeweils räumlich zuständigen Regierungspräsidium an die DEGES über. Entscheidende Kriterien für die Auswahl der Projekte waren hierbei Dringlichkeit und Verkehrsbedeutung, die Umsetzungskonzeption des Landes zum Bedarfsplan 2016, der jeweilige Planungsstand, sowie Komplexität und Größe der Maßnahme. Durch die Vergabe nun aller B-31-Maßnahmen entlang des Bodensees, kann die DEGES vor Ort als einheitlicher Ansprechpartner für alle noch fehlenden Ausbauabschnitte auftreten. Die dabei im Rahmen der Planung entstehenden Synergie-Effekte sind von großem Vorteil hin auf dem Weg zu einer tragfähigen und vor allem in der Bodenseeregion konsensfähigen Planung des Gesamtstreckenzuges.
Wie das Verkehrsministerium mitteilt, werden mittelfristig noch weitere Projektvergaben an die DEGES angestrebt. Ziel sollte es sein, die bei der DEGES vorhandenen und perspektivisch sogar noch ausbaufähigen Planungskapazitäten durch entsprechende Projektvergaben aller Anteilseigner der DEGES optimal auszulasten.
Für weitere Projektübergaben aus Baden-Württemberg wird neben den genannten grundlegenden Voraussetzungen verkehrsbedeutender und komplexer Großprojekte eine räumliche Ausgewogenheit der DEGES-Vergaben über alle vier Regierungsbezirke hinweg angestrebt.
Zusätzlich zu vollständigen Projektübernahmen wird auch eine Einbindung der DEGES bei dem Projekt B 33, 4-streifiger Ausbau Konstanz – Allensbach im Sinne ergänzender Beratungsleistungen vereinbart. Hierbei wird insbesondere auf die bei der DEGES vorhandene Fachexpertise im Bereich der Planung von Tunneln zurückgegriffen.
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat ihren Ursprung in der deutschen Wiedervereinigung und hatte nach ihrer Gründung im Jahr 1992 zunächst die Aufgabe als gemeinsame Planungsgesellschaft des Bundes und der fünf „neuen Bundesländer“ Großprojekte an Bundesstraßen in Ostdeutschland zu planen und umzusetzen. In den darauffolgenden Jahren traten auch „alte Bundesländer“ in den Gesellschaftervertrag ein (Baden-Württemberg im Jahr 2014), so dass die DEGES inzwischen Planungen von Straßenbauprojekten an Bundesstraßen in ganz Deutschland übernimmt. Die DEGES stellt hierbei den an ihr beteiligten Ländern Planungsressourcen zur Verfügung und befasst sich vorwiegend mit der Umsetzung komplexer Großprojekte des
Neu-, Um- und Ausbaus an Bundesstraßen. Die DEGES fungiert hierbei als Projektsteuerer und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz über alle Planungsphasen eines Straßenbauprojektes bis hin zu dessen baulicher Umsetzung.
Im Zusammenhang mit der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) im Jahr 2021 verfolgte der Bund das Ziel, die DEGES in eine rein bundeseigene Tochtergesellschaft der AdB zu überführen. Aufgrund rechtlicher Hürden und dem Widerstand der beteiligten Länder, ihre Geschäftsanteile an den Bund zu veräußern, fiel Mitte 2023 seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Entscheidung, die DEGES weiter als Bund-Länder-Gesellschaft fortzuführen.