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Weiterer Schritt zum langfristigen Erhalt der Panoramabahn

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Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.

Gemeinsam mit seinen Partnern Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart und DB Netz AG will das Land Baden-Württemberg einen Kooperationsvertrag zur Erhaltung der Panoramabahn abschließen. Das Land strebt an, die Strecke direkt mit einer modernen und leistungsfähigen digitalen Leit- und Sicherungstechnik auszustatten.

Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart und DB Netz AG hatten im Juli 2022 in einer gemeinsamen Absichtserklärung das Ziel formuliert, die Panoramabahn zwischen Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart Nord zu erhalten. Durch den nun abzuschließenden Kooperationsvertrag wird ein weiterer wichtiger Schritt für den Erhalt erreicht. Der unterschriftsreife Vertrag wird nun den regionalen und städtischen Gremien zur Beratung und Zustimmung vorgelegt.

Kooperationsvertrag löst Absichtserklärung ab

Der Kooperationsvertrag regelt die Erteilung von Aufträgen, die Zusammenarbeit und die Finanzierung der anstehenden Planungen und Arbeiten durch das Land, in Abstimmung und mit finanzieller Beteiligung aller Partner. Mit dem Kooperationsvertrag wird die bereits 2021 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung von Planungskosten für einen Nordhalt entlang der Panoramabahn abgelöst und unter Mitwirkung der DB Netz AG auf die anstehenden Aufgaben zur Erhaltung der Panoramabahn erweitert.

Zusammenarbeit steht im Fokus

Landesverkehrsminister Winfried Hermann unterstrich: „Der Erhalt und die Modernisierung der Panoramabahn ist für den Eisenbahnknoten 2040 und für die Fahrgäste von großer Bedeutung. Mit dem zusätzlichen ‚Nordhalt‘ schaffen wir nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft eine wichtige Haltestelle auch zum Umsteigen. Im Zuge der Realisierung des Nahverkehrsdreiecks wird die Panoramabahn mit neuen Haltestellen und einer Tangentialverbindung nach Feuerbach und Bad Cannstatt deutlich aufgewertet.“ In diesem Zusammenhang sprach Minister Hermann allen Projektbeteiligten seinen besonderen Dank für die engagierte Zusammenarbeit aus.

Betrieb der Panoramabahn

Um die Panoramabahn für den Eisenbahnverkehr zu sichern, hat der Verband Region Stuttgart die Trasse bereits seit vielen Jahren im Regionalplan gesichert. Eine Beteiligung der Region am Aufwand der künftigen Sicherung und Ausgestaltung der Infrastruktur kann nach Aussage des Verbandes dann erfolgen, wenn der Betrieb der Panoramabahn an den Interessen des S-Bahnbetriebes ausgerichtet wird.

Der Kooperationsvertrag gilt zunächst bis zu einer Anschlussregelung für die Übernahme der Strecke durch ein nicht bundeseigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die SWEG Schienenwege GmbH (SWEG) kann diese Aufgabe übernehmen und steht im Auftrag des Landes und in Abstimmung mit den Partnern für die Projektsteuerung der anstehenden Planungen und Arbeiten bereit.

Nordhalt erfordert Planfeststellungsverfahren

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist für den Bau des Nordhalts ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Im Bereich des zukünftigen Nordhalts geht es nicht nur um einen Bahnsteig, sondern auch um Anpassungen an dem Spurplan und der Oberleitung im Umfeld des neuen Bahnhofs. Dabei sind auch artenschutzrechtliche Themen betroffen. Auf Grund des erheblichen Zeitbedarfs eines Planfeststellungsverfahrens kann der Nordhalt nicht vor 2027 in Betrieb genommen werden.

Integration des Nordhalts in den Digitalen Knoten Stuttgart

Da die bisher genutzte konventionelle Leit- und Sicherungstechnik der Panoramabahn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht mehr zur Verfügung steht, ist es das Ziel des Landes, die Panoramabahn in den Digitalen Knoten Stuttgart einzubeziehen. Mit der Verschiebung des Inbetriebnahme-Termins für den Nordhalt auf das Jahr 2027 wird das Land Baden-Württemberg die Integration in den Digitalen Knoten Stuttgart untersuchen lassen. So können Investitionen in eine teure Leit- und Sicherungstechnik, die nur für einen sehr kurzen Übergangszeitraum gedient hätte, vermieden werden.

Keine Sperrpausen durch Sanierungen

In der Phase zwischen der Kappung der Gäubahn Mitte 2025 bis zur Inbetriebnahme des Nordhalts 2027 kann die Zeit zudem für ohnehin notwendige Sanierungen entlang der Strecke zwischen Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Nord genutzt werden. Dadurch sollen Sperrpausen nach der Inbetriebnahme vermieden und ein unterbrechungsfreier Betrieb bis zur Inbetriebnahme der neuen Gäubahnführung über den Pfaffensteigtunnel ermöglicht werden.

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