Perfekt vorbereitet:
Diese Unterlagen benötigen Sie.
Für die Nutzung der Online-Services sind einige Unterlagen und Dokumente erforderlich.
Die Zulassung über i-Kfz ist möglich, wenn Ihre Fahrzeugpapiere nach dem
01.01.2018 ausgestellt wurden, da diese verdeckte Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II enthalten. Für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) müssen die Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt worden sein. Bezahlen können Sie ganz bequem online – in der Regel per Kreditkarte oder über PayPal.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Zulassung und Abmeldung Ihres Autos sowie für die Authentifizierung im i-Kfz-Portal finden Sie in den FAQ.
Den für Ihren Wohnort zuständigen Online-Zulassungsservice finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
: Neuzulassung
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
: Wiederzulassung
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls vorab reserviertes oder gewünschtes Kennzeichen, inklusive PIN
: Ummeldung
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung
- bei neuem Kennzeichen: alte Kennzeichen, um deren Stempelplaketten entwerten zu lassen oder Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- gegebenenfalls vorab reserviertes oder gewünschtes Kennzeichen, inklusive PIN
: Tageszulassung
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
: Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
- Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
: Abmeldung
Benötigte Unterlagen:
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- Zusätzlich bei Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit verdecktem Sicherheitscode
So einfach funktioniert die Online-Zulassung mit i-Kfz.
i-Kfz lohnt sich für Sie.
Über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle können Sie eine Reihe an Services ganz bequem online abwickeln und profitieren von vielen Vorteilen.

Ihre Vorteile
- Günstiger als vor Ort
- Keine Wartezeiten
- Von überall nutzbar
- Sofort losfahren
- Immer erreichbar
- Staatlich und sicher
- Serverstandort Deutschland
- Datenschutz nach DSGVO

Hier finden Sie Ihren amtlichen Online-Zulassungsservice.
Mit einem Klick gelangen Sie zur Webseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Dort können Sie alle Services einfach, schnell und sicher in Anspruch nehmen.
Noch Fragen offen? Hier finden Sie Antworten.
i-Kfz ist der offizielle Online-Dienst des Bundes und der Länder zur digitalen Fahrzeugzulassung. Damit können Sie viele Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen.
Über i-Kfz können Sie Ihre Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden. Es sind auch Wiederzulassungen, Tageszulassungen oder die Auswahl besonderer Kennzeichen, wie zum Beispiel E-Kennzeichen, über i-Kfz möglich. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unten.
Sie sparen Wege, Wartezeiten und Gebühren. Die Online-Zulassung ist rund um die Uhr verfügbar – unabhängig von Öffnungszeiten.
Ja. Alle Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg bieten den Online-Dienst auf ihrer Homepage an. Über den Portal-Finder gelangen Sie direkt zum i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Behörde.
Ja. i-Kfz verwendet moderne Identitätsverfahren und hohe Sicherheitsstandards. Ihre Daten werden geschützt übertragen und ausschließlich für den Zulassungsvorgang genutzt.
Es ist eine Authentifizierung über BundID erforderlich mittels
- Personalausweis (nPA),
- eID-Karte
- oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
Jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive PIN. Zusätzlich wird ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät benötigt.
- Alternativ mit dem ELSTER-Zertifikat
Weitere Informationen zu Elster finden Sie unter https://id.bund.de/de/registration/Elster
Bei BundID können Sie sich entweder über ein eigenes Konto registrieren oder den Gastzugang nutzen.
Weitere Hinweise zum elektronischen Personalausweis gibt es unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Ja. Die Online-Zulassung funktioniert auf Smartphone, Tablet und PC – überall dort, wo Sie Internetzugang haben.
Im Gegenteil. Viele Vorgänge sind digital günstiger. Sie sparen außerdem Zeit und den Weg zum Amt.
Ja. Nach Ihrem Antrag erhalten Sie direkt eine digitale Bestätigung, die Sie ausdrucken und mitführen müssen. Mit dem angebrachten Kennzeichen sind Sie dann direkt fahrbereit. Die offiziellen Dokumente und Plaketten bekommen Sie danach per Post.
Mit i-Kfz erledigen Sie die gleichen amtlichen Vorgänge – nur digital. Der Prozess ist schneller, bequemer und unabhängig von Öffnungszeiten.
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Authentifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin beziehungsweise des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Entweder nächstes freies Kennzeichen auswählen, zuvor reserviertes Wunschkennzeichen (mit PIN) oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Online-Bezahlung der Gebühr: Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet
6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
7. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder an eine persönliche E-Mail zugeschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 14 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Ohne diesen Nachweis ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
8. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und von außen sichtbar im Fahrzeug auslegen. Dann können Sie sofort losfahren
9. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
10. Spätestens 14 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Digitale Fahrzeugschein im öffentlichen Straßenverkehr mitgeführt und die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden
Hinweis: Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht. Im Falle von Rückständen ist keine Zulassung möglich. Die Rückstände müssen zunächst beglichen werden.
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Gegebenenfalls Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung desselben Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Online-Bezahlung der Gebühr: Sie werden direkt zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
Weitere Beispiele und bebilderte Anleitungen (zum Beispiel wie man Plaketten an das Kennzeichen anbringt) finden Sie hier: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html




















