Fußgänger:innen sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, weil sie keine „Knautschzone“ haben. Unfälle passieren überwiegend dort, wo sie die Straße queren. Bei Kindern ereignen sich sogar 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren. Gut gestaltete Fußgängerüberwege (FGÜ, Zebrastreifen) stellen eine sichere und bequeme Querungshilfe für Fußgänger:innen und Fußgänger dar. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und für Blinde und Sehbehinderte steigern sie die Verkehrssicherheit. Zebrastreifen bauen Barrieren ab und fördern die Ausbildung von Fußwegenetzen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt sechs Kommunen dabei, mehr sichere Fußgängerüberwege einzurichten. Mit fachlicher Begleitung wird ein Konzept entwickelt, wie Zebrastreifen vor Ort sinnvoll umgesetzt werden können. Verschiedene Beteiligungsbausteine, die gemeinsam mit der Kommune ausgewählt werden, ermöglichen den Kommunen, gemeinsam mit Bürger:innen, Politik, Verwaltung sowie weiteren Akteuren Möglichkeiten für zusätzliche Zebrastreifen zu diskutieren und abzustimmen.
Das Interesse am Aktionsprogramm war groß: Insgesamt haben sich 68 Kommunen um die Teilnahme beworben. Durch eine Fachjury wurden sechs Modellkommunen ausgewählt: Bad Rippoldsau-Schapbach, Erligheim, Langenargen, Leonberg, Pforzheim und Schramberg. Die Bekanntgabe erfolgte im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 05. Dezember 2019 in Stuttgart.
Um die Kommunen des Landes dabei zu unterstützen, mehr und sichere Zebrastreifen einzurichten, hat das Ministerium für Verkehr einen Planungsleitfaden erarbeitet. Er erläutert die Richtlinien des Bundes zu Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und stellt die neuen Spielräume zur Anordnung von Zebrastreifen in Baden-Württemberg vor. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an die Straßenverkehrsbehörden sowie weitere Mitglieder der Verkehrsschau- und Unfallkommissionen und an die kommunale Planung in Baden-Württemberg.
Der Leitfaden ist vom Ministerium für Verkehr per Erlass vom 11.02.2019 eingeführt. Er ist zusammen mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuwenden.